Ein Eigenheim ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens – emotional wie finanziell. Umso wichtiger ist es, das Haus umfassend gegen Schäden abzusichern. Genau dafür ist die Wohngebäudeversicherung da: Sie übernimmt die Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder sogar den kompletten Wiederaufbau, wenn das Gebäude durch bestimmte Risiken beschädigt oder zerstört wird.
Während die Hausratversicherung den beweglichen Besitz in der Wohnung absichert, schützt die Wohngebäudeversicherung die Substanz des Gebäudes selbst – also Wände, Dach, Fenster, Türen, fest verbaute Installationen sowie Nebengebäude wie Garagen. Gerade bei größeren Schäden wie Feuer, Überschwemmung oder Sturmschäden können die Kosten schnell in die Hunderttausende gehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist daher für Eigentümer nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen unverzichtbar – und bei einer Immobilienfinanzierung sogar verpflichtend.
Dieser umfassende Ratgeber erklärt Ihnen im Detail, was die Wohngebäudeversicherung leistet, welche Risiken versichert sind, welche Kosten entstehen, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung – auch Gebäudeversicherung genannt – ist eine Sachversicherung, die Schäden am versicherten Wohngebäude ersetzt, wenn diese durch bestimmte, vertraglich vereinbarte Gefahren entstehen. Zu den versicherten Gefahren zählen in der Grunddeckung in der Regel:
- Feuer (inkl. Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
- Sturm und Hagel
Die Versicherung umfasst das Gebäude selbst inklusive aller fest eingebauten Bestandteile. Dazu zählen beispielsweise Heizungsanlagen, sanitäre Installationen, Einbauküchen (sofern mit dem Gebäude verbunden), Fußbodenbeläge sowie außen angebrachte Bauteile wie Markisen oder Solaranlagen. Auch Nebengebäude auf dem Grundstück wie Garagen, Gartenhäuser oder Carports sind in der Regel mitversichert – sofern sie im Vertrag aufgeführt sind.
Versichert sind sowohl Teilschäden (z. B. beschädigtes Dach nach Sturm) als auch Totalschäden (z. B. Hausbrand mit vollständigem Wiederaufbau). Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Reparatur, Instandsetzung oder Neuerrichtung des Gebäudes – immer auf Basis des sogenannten Neuwerts, also der Summe, die für einen Wiederaufbau in gleicher Art und Güte nötig wäre.
Wichtig ist: Die Wohngebäudeversicherung schützt ausschließlich das Gebäude – nicht den Inhalt. Für Möbel, Kleidung, Elektronik und sonstiges Inventar ist die Hausratversicherung zuständig.
Was ist alles versichert?
Die Wohngebäudeversicherung schützt nicht nur das Wohnhaus im engeren Sinn, sondern auch zahlreiche fest verbaute oder mit dem Gebäude verbundene Elemente. Dazu gehören:
- Das eigentliche Wohngebäude (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
- Außen- und Innenwände, Decken, Dach
- Fenster, Türen, Rollläden, Balkone, Terrassen
- fest verbaute Einbauküchen (z. B. maßgefertigte Küchenzeilen)
- Sanitärinstallationen (Toiletten, Duschen, Badewannen)
- Heizungsanlagen, Kamine, Wärmepumpen
- elektrische Leitungen und fest installierte Beleuchtung
- Bodenbeläge wie Parkett oder Fliesen (wenn fest verlegt)
- angeschlossene Nebengebäude, Garagen, Carports (wenn im Vertrag genannt)
- fest installierte Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Antennen
- Zäune, Mauern und Hofbefestigungen (je nach Tarif und Vereinbarung)
Nicht versichert sind dagegen bewegliche Gegenstände – auch wenn sie zur Nutzung des Hauses erforderlich sind. Dazu gehören Möbel, Teppiche, elektronische Geräte, Werkzeuge und Fahrräder. Für diese ist eine separate Hausratversicherung zuständig.
Welche Gefahren sind in der Grunddeckung versichert?
In der Standardausführung deckt die Wohngebäudeversicherung drei zentrale Gefahren ab. Diese sind in nahezu allen Basistarifen enthalten und bilden den Kern des Versicherungsschutzes:
Feuer
Der Schutz gegen Feuer ist einer der wichtigsten Bestandteile der Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch:
- offenen Brand
- Blitzschlag
- Explosion oder Implosion
- Überspannung durch Blitz (teilweise nur mit Zusatzbaustein)
- Flugzeugabsturz oder Teile davon
Ein Hausbrand zählt zu den schwerwiegendsten Schadenereignissen, da er häufig einen Totalschaden zur Folge hat. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten für Abriss, Entsorgung und Wiederaufbau – sofern die Ursache nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch Folgeschäden durch Löschwasser, Rauch oder Ruß sind mitversichert.
Leitungswasser
Wasserschäden sind in Deutschland eine der häufigsten Ursachen für Schäden an Gebäuden. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch:
- geplatzte oder undichte Wasserleitungen
- Rohrbrüche
- defekte Heizungs- oder Klimaanlagen
- austretendes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten (teilweise Zusatzmodul)
- Frostschäden an Zu- und Ableitungen
Versichert sind sowohl die unmittelbaren Schäden am Mauerwerk, Putz, Estrich oder Bodenbelägen als auch die Kosten für die Leckortung, Trocknung und Sanierung. Wichtig ist: Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung oder Rückstau sind nicht Bestandteil der Leitungswasserdeckung – dafür ist ein zusätzlicher Elementarschutz erforderlich.
Sturm und Hagel
Ab einer Windstärke von mindestens 8 Beaufort (ca. 62 km/h) spricht man von einem versicherten Sturmschaden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in diesem Fall unter anderem:
- Schäden durch abgedeckte Dächer oder eingedrückte Fenster
- Zerstörung von Regenrinnen, Dachziegeln, Jalousien
- Reparaturkosten für Fassaden- und Dachelemente
- Folgeschäden durch eindringendes Wasser
Hagelereignisse – zum Beispiel durch zerschlagene Fensterscheiben oder zerstörte Außenanlagen – sind ebenfalls gedeckt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Wetterereignis stark genug war und die Schäden unmittelbar auf Sturm oder Hagel zurückzuführen sind.
Erweiterte Leistungen: Zusatzbausteine für umfassenderen Schutz
Die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung schützt vor zentralen Risiken, reicht aber in vielen Fällen nicht aus, um das gesamte Gefahrenpotenzial rund um eine Immobilie abzudecken. Deshalb bieten Versicherer eine Reihe optionaler Bausteine an, mit denen sich der Schutz deutlich erweitern lässt.
Elementarschadenversicherung: Schutz bei Naturgewalten
Der Zusatzbaustein „Elementarschäden“ ergänzt die Wohngebäudeversicherung um Naturereignisse, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Versichert sind unter anderem:
- Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
- Rückstau aus dem Abwassersystem
- Erdbeben und Erdfall
- Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbrüche
Ein typischer Schadenfall: Nach einem Starkregen läuft Wasser in den Keller eines Einfamilienhauses und beschädigt Heizungsanlage, Putz und Estrich. Ohne Elementarschadenversicherung bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen – die schnell 20.000 Euro oder mehr betragen können.
Gerade in hochwassergefährdeten Regionen oder bei Hanglagen ist diese Absicherung dringend zu empfehlen. Allerdings prüfen Versicherer vor Abschluss die individuelle Gefährdungslage (ZÜRS-Zone) – und lehnen in manchen Hochrisikogebieten den Schutz ab oder erheben deutliche Risikozuschläge.
Photovoltaik- und Solaranlagen
Viele Hausbesitzer installieren heute eine Photovoltaikanlage oder eine thermische Solaranlage auf dem Dach, um Strom oder Warmwasser zu erzeugen. Je nach Versicherer sind diese Anlagen bereits im Standardvertrag mitversichert – oft aber nur in Bezug auf ihre Funktion als Gebäudebestandteil.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine spezielle Erweiterung für Solartechnik abschließen. Diese umfasst zusätzlich:
- Ertragsausfallversicherung bei Betriebsunterbrechung
- Diebstahl, Kurzschluss, Überspannung
- Schäden durch Tierbiss (z. B. Marder)
- Kosten für Demontage und Wiederaufbau nach einem Gebäudeschaden
Angesichts der oft hohen Investitionskosten für PV-Anlagen lohnt sich diese Ergänzung besonders bei größeren oder gewerblich genutzten Anlagen.
Glasversicherung für Gebäudeverglasung
Großzügige Fensterflächen, Wintergärten oder Glastüren erhöhen nicht nur den Wohnkomfort, sondern auch das Risiko für Glasbruch. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt solche Schäden nicht automatisch. Eine separate Glasversicherung deckt:
- Einfach- und Isolierverglasung von Fenstern und Türen
- Glaseinsätze in Dachflächen, Wintergärten und Fassaden
- Ceranfelder, Glaskeramik, Spiegel (je nach Tarif)
- Kosten für Entsorgung, Notverglasung, Montage
Gerade in modernen Häusern mit viel Glasfläche kann dieser Baustein sinnvoll sein – zumal Reparaturen schnell mehrere tausend Euro kosten können.
Mitversicherung von Nebengebäuden und Außenanlagen
Nicht nur das Wohnhaus selbst, auch angrenzende Bauten und Außenanlagen sind für viele Eigentümer von Bedeutung. Typische Beispiele:
- freistehende Garagen und Carports
- Gartenhäuser und Geräteschuppen
- Zäune, Tore, Mülltonnenboxen
- fest installierte Pools oder Terrassenüberdachungen
Diese Bestandteile sind nicht automatisch mitversichert. Je nach Tarif müssen sie explizit benannt und ggf. gegen Aufpreis eingeschlossen werden. Wer seine Nebengebäude nicht meldet, riskiert im Schadenfall eine Leistungsverweigerung oder Reduzierung.
Versicherungssumme: So wird sie richtig berechnet
Ein zentrales Thema bei der Wohngebäudeversicherung ist die richtige Versicherungssumme – also die Summe, die zur vollständigen Wiederherstellung des Hauses im Schadenfall notwendig wäre. Sie bildet die Basis für die Beitragsberechnung und entscheidet darüber, ob der Versicherungsschutz im Ernstfall ausreicht.
Gleitender Neuwert: Inflationsschutz inklusive
Die meisten Versicherungsverträge basieren auf dem sogenannten gleitenden Neuwert. Dabei wird die Versicherungssumme regelmäßig an die Baupreisentwicklung angepasst – automatisch, mithilfe eines amtlichen Baupreisindexes. Das hat den Vorteil, dass im Falle eines Totalschadens nicht der ursprüngliche Bauwert, sondern die aktuellen Wiederherstellungskosten ersetzt werden – inklusive Lohnsteigerungen, Materialkosten und Inflationsausgleich.
Um die passende Ausgangsbasis zu ermitteln, verwenden Versicherer häufig den 1914er Wert. Dabei handelt es sich um einen fiktiven Neubauwert, wie er im Jahr 1914 gegolten hätte – berechnet auf Basis von Bauart, Ausstattung und Wohnfläche. Dieser Wert wird dann mithilfe des Baupreisindexes jährlich in den heutigen Neuwert umgerechnet.
Alternativen: Wohnflächenmodell oder fester Neubauwert
Bei kleineren Objekten oder einfachen Gebäuden kommt auch das sogenannte Wohnflächenmodell zum Einsatz. Dabei wird pauschal eine Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt (z. B. 1.200 oder 1.500 Euro/m²). Dies vereinfacht die Berechnung, birgt aber auch das Risiko von Über- oder Unterversicherung.
Wer besonders wertvolle Immobilien besitzt – z. B. mit exklusiver Ausstattung oder historischer Substanz – sollte eine individuelle Wertermittlung durch den Versicherer oder einen Gutachter vornehmen lassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall ausreicht.
Unterversicherung vermeiden
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wiederaufbauwert des Gebäudes liegt. In diesem Fall ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen anteilig zu kürzen – selbst bei Teilschäden. Beispiel: Ist das Gebäude 500.000 Euro wert, aber nur mit 300.000 Euro versichert, übernimmt der Versicherer im Schadenfall nur 60 % der Kosten.
Um dieses Risiko auszuschließen, sollte man entweder eine korrekte Wertermittlung durchführen oder einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht wählen. Letzterer gilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei Verwendung des gleitenden Neuwertfaktors oder bestimmter Quadratmeterpauschalen.
Beitragshöhe: Wovon hängen die Kosten einer Wohngebäudeversicherung ab?
Die Beitragshöhe einer Wohngebäudeversicherung kann stark variieren – von unter 200 Euro jährlich bis hin zu über 1.000 Euro bei großen oder risikobehafteten Objekten. Für die exakte Berechnung ziehen Versicherer eine Vielzahl von Faktoren heran, die individuell auf das Gebäude und die Gefahrenlage abgestimmt sind.
1. Versicherungssumme und Gebäudewert
Je höher der Neubauwert eines Hauses, desto teurer ist die Absicherung. Ein einfaches Fertighaus mit 100 m² Wohnfläche verursacht geringere Beiträge als eine aufwendig sanierte Stadtvilla mit 300 m², denkmalgeschützter Fassade und hochwertigen Materialien. Der zugrunde gelegte gleitende Neuwertfaktor beeinflusst die Prämie direkt.
2. Regionalklasse (Gefahrenklasse des Standorts)
Versicherer bewerten jede Region hinsichtlich ihrer Schadenswahrscheinlichkeit – etwa für Sturm, Leitungswasser oder Einbruch. Diese sogenannten Regionalklassen basieren auf statistischen Schadenshäufigkeiten und haben erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe. Häuser in sturmgefährdeten Küstenregionen oder starkem Frost ausgesetzten Gebieten zahlen mehr als vergleichbare Objekte in risikoarmen Lagen.
3. Bauartklasse und Gebäudetyp
Die Bauartklasse beschreibt die Konstruktion des Gebäudes – also ob es z. B. aus Stein, Holz oder Mischmaterialien besteht, ob es ein Flachdach oder Satteldach hat, ob es unterkellert ist oder aus mehreren Einheiten besteht. Häuser in Massivbauweise mit Ziegeldach gelten als besonders widerstandsfähig und führen zu niedrigeren Beiträgen als Holzbauten oder Fachwerkhäuser.
4. Tarifwahl und Selbstbeteiligung
Neben der Grunddeckung bieten viele Versicherer Komfort- und Premiumtarife, die zusätzliche Leistungen oder höhere Entschädigungsgrenzen beinhalten. Diese Tarife kosten mehr, bieten im Ernstfall aber umfassenderen Schutz. Wer bereit ist, im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von z. B. 300 oder 500 Euro zu tragen, kann hingegen den Beitrag deutlich senken.
5. Zusatzbausteine
Jeder hinzugebuchte Baustein – etwa Elementarschäden, Glasbruch oder Photovoltaikschutz – erhöht den Beitrag. Gerade bei Gebäuden in Hochrisikogebieten (z. B. Flutregionen) kann der Zuschlag für den Elementarschutz erheblich sein – in manchen Fällen auch verbunden mit Selbstbehalten oder Leistungsausschlüssen.
Typische Schadenfälle und Kostenübernahmen
Eine Wohngebäudeversicherung leistet bei einer Vielzahl realer Szenarien. Hier einige Beispiele mit typischer Kostenstruktur:
Leitungswasserschaden im Badezimmer
Ein nicht entdeckter Rohrbruch in der Wand sorgt für monatelange Durchfeuchtung von Wand und Boden. Die Fliesen müssen entfernt, die Wand getrocknet und neu verputzt werden. Gesamtkosten: rund 12.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt:
- Ortung des Lecks
- Trocknung des Mauerwerks
- Wiederherstellung von Boden, Putz, Fliesen
- eventuelle Hotelkosten während der Sanierung (je nach Tarif)
Dachschaden nach schwerem Sturm
Ein Orkan deckt Teile des Daches ab. Regenwasser dringt ein und beschädigt Dachstuhl und Decke. Die Reparatur kostet über 20.000 Euro. Der Versicherer bezahlt:
- Neueindeckung des Daches
- Reparatur von Folgeschäden durch eindringendes Wasser
- Entsorgung beschädigter Materialien
Totalschaden durch Hausbrand
Ein durch technischen Defekt ausgelöster Brand zerstört ein Einfamilienhaus vollständig. Die Wiederherstellungskosten inklusive Abriss, Entsorgung und Neuaufbau betragen rund 500.000 Euro. Die Versicherung trägt die gesamten Kosten – vorausgesetzt, der Vertrag enthält korrekte Werte und es liegt kein Leistungsausschluss (z. B. grobe Fahrlässigkeit) vor.
Pflichten des Versicherungsnehmers: Vor und nach dem Schadenfall
Damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt gilt, muss der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten erfüllen – sowohl vor als auch nach einem Schadenfall.
Vor dem Schadenfall
- Wahrheitsgemäße Angaben: Beim Antrag müssen alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet werden – insbesondere zu Bauart, Nutzungsart und Vorversicherung.
- Anzeigepflicht bei Änderungen: Werden nachträglich Umbauten vorgenommen, Nebengebäude errichtet oder Solaranlagen installiert, muss dies dem Versicherer gemeldet werden.
- Verkehrssicherungspflichten: Eigentümer müssen für sichere Zustände am Haus sorgen – z. B. regelmäßige Prüfung von Heizungsanlagen, Winterdienst oder Blitzschutz.
- Gefahrvermeidung: Das Gebäude darf nicht über längere Zeit unbeheizt, leerstehend oder vernachlässigt bleiben – sonst kann der Schutz eingeschränkt sein.
Nach dem Schadenfall
- Schadenanzeige: Der Schaden muss unverzüglich (i. d. R. innerhalb von drei Tagen) beim Versicherer gemeldet werden – idealerweise mit Schadendatum, Schadensursache und grober Kostenschätzung.
- Schadendokumentation: Fotos, Rechnungen, Gutachten und andere Belege sollten gesammelt und aufbewahrt werden.
- Schadenminderung: Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten – etwa durch Notabdichtungen, provisorische Reparaturen oder Alarmierung von Einsatzkräften.
- Kooperation: Der Versicherer kann weitere Unterlagen anfordern, einen Gutachter schicken oder Nachfragen stellen – hier gilt Mitwirkungspflicht.
Wird gegen eine dieser Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Häufige Fehler beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung sollte individuell zur Immobilie passen. Dennoch unterlaufen vielen Eigentümern beim Abschluss typische Fehler, die im Schadenfall gravierende finanzielle Folgen haben können.
1. Falsche oder veraltete Angaben zur Immobilie
Fehlerhafte Angaben zur Wohnfläche, Bauweise, Ausstattung oder Nutzung des Hauses führen häufig zu einer zu niedrigen Versicherungssumme oder zum Ausschluss bestimmter Leistungen. Auch nicht gemeldete Umbauten (z. B. Dachausbau, Wintergarten, Nebengebäude) können zu Problemen führen.
Tipp: Nehmen Sie sich beim Antrag Zeit und prüfen Sie die Angaben im Vertrag regelmäßig – spätestens alle 5 Jahre oder bei baulichen Veränderungen.
2. Keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen
Viele Hauseigentümer verzichten auf den optionalen Baustein für Naturgefahren – teils aus Unwissenheit, teils zur Beitragssenkung. Dabei nehmen Starkregen, Rückstau und Überschwemmungen deutlich zu. Ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung bei Wasserschäden von außen gar nichts.
Tipp: Lassen Sie prüfen, ob Sie in einem gefährdeten Gebiet wohnen. Schon ein Starkregen reicht aus, um einen Schaden im fünfstelligen Bereich zu verursachen.
3. Unterversicherung durch falsch berechnete Wohnfläche
Wird die Wohnfläche zu klein oder die Bauart zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor. Der Versicherer darf in diesem Fall im Verhältnis kürzen – auch bei Teilschäden.
Tipp: Nutzen Sie entweder ein Wohnflächenmodell mit Unterversicherungsverzicht oder lassen Sie die Werte professionell ermitteln.
4. Tarif ohne grobe Fahrlässigkeitsschutz
Lässt man z. B. ein Fenster offen oder eine Kerze unbeaufsichtigt und es kommt zum Schaden, kann der Versicherer bei fehlender Absicherung für grobe Fahrlässigkeit die Leistung stark reduzieren.
Tipp: Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden voll mitversichert sind – viele moderne Tarife bieten dies ohne Mehrkosten.
FAQ zur Wohngebäudeversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest verbauten Teile (z. B. Wände, Dach, Heizung), die Hausratversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung (z. B. Möbel, Kleidung, Technik).
Bin ich zur Versicherung verpflichtet, wenn ich ein Haus kaufe?
Rechtlich nicht – aber Banken verlangen beim Hauskauf in der Regel den Nachweis einer Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung.
Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?
Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 95 VVG). Der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen.
Deckt die Versicherung auch Schäden durch Mietnomaden oder Vandalismus ab?
Nur, wenn dies im Tarif ausdrücklich vereinbart wurde. Manche Premiumtarife bieten Schutz gegen mutwillige Beschädigung durch Mieter – meist aber begrenzt.
Wie oft sollte ich meine Police überprüfen?
Mindestens alle 2–3 Jahre, bei baulichen Veränderungen, Wohnflächenerweiterungen oder deutlicher Wertsteigerung durch Modernisierung.
Wohngebäudeversicherung im Vergleich zu Hausverwaltungspolicen
In Mehrfamilienhäusern oder Eigentümergemeinschaften wird die Wohngebäudeversicherung häufig vom Verwalter abgeschlossen. Diese sogenannte Verwalterpolice deckt das gesamte Gebäude und wird über das Hausgeld abgerechnet.
Wichtig für Eigentümer:
- Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung und alle baulichen Bestandteile korrekt versichert sind.
- Achten Sie auf Leistungsausschlüsse oder veraltete Vertragsbedingungen.
- Bei Sonderwünschen (z. B. Einbauküche, Balkonkraftwerk) kann eine individuelle Ergänzung nötig sein.
Mieter benötigen dagegen keine eigene Wohngebäudeversicherung – sie sichern lediglich ihren Hausrat ab.
Fazit: Warum sich die Wohngebäudeversicherung lohnt
Die Wohngebäudeversicherung schützt nicht nur das Bauwerk, sondern die gesamte Existenz des Eigentümers. Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder andere Gefahren können ein Gebäude unbewohnbar machen – mit Kosten im sechsstelligen Bereich. Eine gute Versicherung zahlt nicht nur für Reparaturen oder Neubauten, sondern auch für Nebenkosten, Hotelunterbringung, Aufräumarbeiten und vieles mehr.
Die Grunddeckung lässt sich durch sinnvolle Zusatzbausteine gezielt erweitern, etwa um Elementarschäden, Glasbruch oder Photovoltaik. Entscheidend ist, dass der Vertrag individuell auf das Gebäude zugeschnitten ist – mit korrekter Wohnfläche, angemessener Versicherungssumme und regelmäßigem Abgleich mit dem tatsächlichen Zustand der Immobilie.
Wer sich rechtzeitig kümmert, regelmäßig überprüft und beim Tarif nicht nur auf den Preis achtet, sondern auf Leistungsstärke, sichert sein Eigentum langfristig ab – und schläft auch bei Sturm, Frost oder Starkregen ruhiger.