Urlaub gebucht, Vorfreude groß – doch dann passiert etwas Unvorhergesehenes: Eine Erkrankung, ein Unfall, ein Todesfall in der Familie oder plötzlicher Arbeitsplatzverlust. Wer in solchen Situationen seine geplante Reise nicht antreten kann, bleibt oft auf hohen Stornokosten sitzen. Hotels, Flüge, Pauschalreisen oder Ferienhäuser lassen sich häufig nicht oder nur gegen hohe Gebühren stornieren – je kurzfristiger, desto teurer.
Die Reiserücktrittversicherung schützt genau in solchen Fällen. Sie übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Damit verhindert sie finanzielle Verluste und gibt Reisenden mehr Sicherheit bei der Planung – ganz gleich ob es um den Familienurlaub, eine Geschäftsreise oder den lang ersehnten Traumurlaub geht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen die Reiserücktrittversicherung bietet, für wen sie sinnvoll ist, worauf man beim Abschluss achten sollte und was sie kostet. Zudem beleuchten wir häufige Missverständnisse und geben Tipps, wie Sie die richtige Police für Ihre Bedürfnisse finden.
Was ist eine Reiserücktrittversicherung?
Die Reiserücktrittversicherung ist eine freiwillige, private Zusatzversicherung, die Kosten absichert, die bei einer Stornierung einer gebuchten Reise entstehen. Dabei kann es sich um Pauschalreisen, Flüge, Hotels, Mietwagen oder Kreuzfahrten handeln – also um sämtliche Reiseleistungen, die im Voraus gebucht und bezahlt wurden.
Tritt ein unerwartetes Ereignis ein, das den Antritt der Reise unmöglich macht oder unzumutbar erscheinen lässt, springt die Versicherung ein und übernimmt die vertraglich vereinbarten Stornogebühren. In vielen Fällen sind das 20 % bis 90 % des Reisepreises – je nach Stornofrist und Anbieter.
Gute Tarife beinhalten auch den Versicherungsschutz für mitreisende Angehörige, etwa Ehepartner, Kinder oder Eltern. Wer also aus familiären Gründen nicht reisen kann, erhält nicht nur selbst Erstattung, sondern oft auch für gemeinsam gebuchte Mitreisende.
Die Reiserücktrittversicherung kann entweder einmalig für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden oder als Jahrespolice, die alle Reisen innerhalb eines Kalenderjahres abdeckt – ideal für Vielreisende.
Warum ist eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll?
Auf den ersten Blick erscheint eine Reiserücktrittversicherung entbehrlich – vor allem, wenn man jung, gesund und zuversichtlich ist. Doch die Realität zeigt: Erkrankungen, Unfälle oder unerwartete Lebensereignisse lassen sich nicht planen – sie kommen meist unerwartet und in den ungünstigsten Momenten.
Die Stornokosten sind dabei nicht zu unterschätzen. Viele Reiseanbieter verlangen bei Absagen kurz vor Reisebeginn bis zu 90 % des Gesamtpreises. Selbst einfache Flugtickets oder Hotelbuchungen lassen sich oft nur gegen hohe Gebühren stornieren – oder gar nicht.
Beispiele aus der Praxis:
- Eine Familie muss ihren Sommerurlaub stornieren, weil das Kind einen Blinddarmdurchbruch erleidet.
- Ein Ehepaar sagt eine Kreuzfahrt ab, da der Vater des Mannes stirbt.
- Ein junger Berufseinsteiger verliert kurz vor dem geplanten Urlaub seine Probezeitstelle.
- Eine geplante Fernreise muss verschoben werden, weil der Reisepass gestohlen wurde und kein Ersatz rechtzeitig beschafft werden kann.
In all diesen Fällen schützt die Reiserücktrittversicherung vor einem finanziellen Verlust. Sie schafft Planungssicherheit und sorgt dafür, dass unvorhergesehene Entwicklungen nicht zum wirtschaftlichen Risiko werden. Gerade bei teuren Reisen, Reisen mit Kindern, Senioren oder chronisch Kranken ist sie daher besonders empfehlenswert.
Für wen ist die Reiserücktrittversicherung besonders wichtig?
Grundsätzlich kann jeder Reisende von einer Reiserücktrittversicherung profitieren – besonders aber folgende Zielgruppen:
Familien mit Kindern: Kinder werden häufiger krank als Erwachsene. Wenn ein Kind fiebert, Magenprobleme bekommt oder sich verletzt, ist an Urlaub oft nicht zu denken. Die Versicherung schützt dann nicht nur das betroffene Kind, sondern in der Regel auch die mitreisenden Eltern.
Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen: Das Risiko gesundheitlicher Probleme steigt mit dem Alter. Auch chronische Erkrankungen können im Akutfall zur Reiseabsage führen – wenn sie im Tarif berücksichtigt sind.
Alleinreisende: Wer allein reist, trägt das volle Stornorisiko selbst. Eine Absicherung schützt vor Totalverlust des Reisepreises – insbesondere bei hochwertigen Reisen.
Gruppenreisende: Wird eine gemeinsame Reise geplant, z. B. mit Freunden oder Vereinen, kann schon ein einzelner Ausfall dazu führen, dass andere ebenfalls nicht mitfahren. Viele Tarife bieten hier Mitversicherungsmöglichkeiten für zusammen reisende Personen.
Vielreisende: Für Personen, die regelmäßig privat oder geschäftlich verreisen, lohnt sich eine Jahrespolice – günstiger, flexibler und ohne erneuten Abschluss bei jeder Reise.
Welche Ereignisse gelten als versichert?
Damit die Reiserücktrittversicherung leistet, muss ein sogenannter versicherter Rücktrittsgrund vorliegen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif, aber es gibt typische Ereignisse, die bei den meisten Policen anerkannt werden. Dazu gehören insbesondere:
Akute Erkrankung oder Unfall: Der häufigste Versicherungsfall ist eine plötzliche, schwere Erkrankung oder ein Unfall, der die Reisefähigkeit unmöglich oder unzumutbar macht. Ein ärztliches Attest ist dabei zwingend erforderlich. Auch psychische Erkrankungen werden in vielen modernen Tarifen anerkannt – sofern sie fachärztlich diagnostiziert und dokumentiert sind.
Tod eines nahen Angehörigen: Stirbt ein naher Verwandter – etwa ein Elternteil, Kind, Ehepartner oder Geschwister –, ist der Rücktritt von der Reise in der Regel versichert. Je nach Tarif werden auch Großeltern, Schwiegereltern oder Mitreisende berücksichtigt.
Komplikationen in der Schwangerschaft: Kommt es vor oder während der Reise zu gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, greift der Versicherungsschutz – sofern die Schwangerschaft vor Abschluss der Police bekannt war, muss sie in der Regel ausdrücklich eingeschlossen werden.
Impfunverträglichkeit: Wenn eine für die Einreise notwendige Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder zu Komplikationen führt, kann dies ebenfalls ein Rücktrittsgrund sein – oft nur, wenn ein Arzt dies bestätigt.
Schwerer Schaden am Eigentum: Wird Ihr Zuhause kurz vor Reisebeginn durch Feuer, Wasserrohrbruch, Sturm oder Einbruch beschädigt, können Sie von der Reise zurücktreten – etwa weil Ihre Anwesenheit für Schadensbehebung und Sicherheit erforderlich ist.
Unerwarteter Arbeitsplatzverlust oder beruflicher Wechsel: Kündigung durch den Arbeitgeber, ein überraschender Jobantritt oder eine wichtige berufliche Terminverlegung werden in vielen Policen berücksichtigt – allerdings meist nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nichtversetzung von Schülern: Wird ein schulpflichtiges Kind nicht versetzt und deshalb eine Klassenfahrt oder ein Urlaub nicht angetreten, greift der Versicherungsschutz in manchen Tarifen ebenfalls.
Gerichtliche Ladung oder Einberufung: Wer kurz vor Reisebeginn zu Gericht geladen oder zur Bundeswehr, zum Zivilschutz oder einer vergleichbaren Verpflichtung einberufen wird, kann die Reise stornieren – inklusive Rückerstattung der Kosten.
Welche Leistungen übernimmt die Reiserücktrittversicherung?
Kommt es zu einem versicherten Ereignis, übernimmt die Reiserücktrittversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die durch die Nichtanreise entstehen. Das betrifft in der Praxis:
- Stornogebühren von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften
- Gebühren für gebuchte Unterkünfte, Mietwagen oder Kreuzfahrten
- Nicht nutzbare Vorleistungen wie Visa, Parkplätze oder Fährtickets
- Umbuchungskosten, wenn statt einer Stornierung eine Umbuchung gewünscht ist
Darüber hinaus übernehmen viele Versicherer auch die Kosten für ärztliche Atteste, die zum Nachweis der Rücktrittsgründe erforderlich sind – in der Regel bis zu einer festgelegten Höchstsumme (z. B. 50 Euro).
Einige Tarife leisten zudem anteilig bei verspätetem Reiseantritt, etwa wenn der Urlaub aufgrund eines Unfalls erst später begonnen werden kann. In solchen Fällen werden nicht genutzte Reisetage anteilig ersetzt.
Wichtig: Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage von Nachweisen – also ärztliche Atteste, Sterbeurkunden, Arbeitgeberbescheinigungen oder behördliche Dokumente. Versicherte sollten alle Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen, um Rückfragen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Was ist nicht versichert – und worauf sollten Sie achten?
Trotz des umfangreichen Schutzes gibt es auch Leistungsausschlüsse. Nicht jeder Rücktrittsgrund ist automatisch versichert. Zu den häufigsten Ausschlussgründen zählen:
Selbstverschuldung oder grobe Fahrlässigkeit: Wer absichtlich oder grob fahrlässig handelt – etwa indem er ohne triftigen Grund auf eine Impfung verzichtet oder seine Reiseunterlagen verliert –, verliert den Versicherungsschutz.
Reiseunlust oder Angst vor Reiseantritt: Psychisch belastende, aber medizinisch nicht begründbare Rücktritte – z. B. Reisemüdigkeit, Trennungen oder Pandemieängste – werden in der Regel nicht anerkannt.
Erkrankungen ohne Attest: Wer keine ärztliche Bestätigung über die Reisefähigkeit vorlegen kann oder das Attest verspätet einreicht, erhält meist keine Erstattung.
Vorhersehbare Ereignisse: Wenn eine Erkrankung oder ein Risiko zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits bekannt war – etwa eine geplante Operation – ist der Rücktritt in der Regel nicht versichert, es sei denn, der Tarif enthält einen expliziten Einschluss.
Was ist Reiseabbruchversicherung – und wann ist sie sinnvoll?
Die Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Wer also bereits unterwegs ist und die Reise aus einem triftigen Grund abbrechen muss – etwa wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie –, ist ohne Reiseabbruchversicherung nicht mehr geschützt.
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für:
- Verpasste Reiseleistungen, z. B. nicht genutzte Hotelnächte oder Ausflüge
- Rückreisekosten bei ungeplantem Reiseende
- Zusätzliche Übernachtungskosten, wenn der Rücktransport sich verzögert
- Verlängerte Aufenthalte bei Krankheit im Ausland
Viele Versicherer bieten beide Komponenten – Rücktritt und Abbruch – als Kombitarif an. Das ist nicht nur günstiger, sondern auch sinnvoller: So ist der gesamte Zeitraum von Buchung bis Rückkehr abgesichert.
Was kostet eine Reiserücktrittversicherung?
Die Beiträge für eine Reiserücktrittversicherung richten sich in erster Linie nach dem Gesamtpreis der Reise, dem Alter der versicherten Person(en), der Reisedauer, dem gewählten Tarifumfang (mit oder ohne Reiseabbruchversicherung) und ob es sich um eine Einzel- oder Jahresversicherung handelt.
Einzelversicherung
Bei einmaligen Reisen – etwa einem Familienurlaub oder einer Kreuzfahrt – kann eine Reiserücktrittversicherung einzeln abgeschlossen werden. Die Kosten liegen bei etwa 4 % bis 7 % des Gesamtreisepreises. Für eine Reise im Wert von 2.000 Euro bedeutet das einen Beitrag zwischen 80 und 140 Euro. Familien- und Gruppentarife sind häufig günstiger pro Person.
Wird zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung eingeschlossen, steigt der Beitrag um ca. 1 % bis 2 % des Reisepreises. Einige Versicherer verlangen außerdem eine Selbstbeteiligung – häufig zwischen 20 und 25 % der Stornokosten. Wer Tarife ohne Selbstbeteiligung wünscht, zahlt entsprechend mehr.
Jahresversicherung
Wer mehrfach im Jahr verreist, kann eine Jahrespolice wählen. Diese deckt alle Reisen innerhalb von zwölf Monaten ab – meist mit einer Preisobergrenze pro Einzelreise (z. B. 5.000 Euro). Die Beiträge für Einzelpersonen beginnen bei etwa 40 bis 70 Euro jährlich, für Familien oder Paare bei 70 bis 120 Euro.
Jahrespolicen lohnen sich bereits ab zwei Reisen im Jahr – zum Beispiel bei Städtetrips, Wochenendreisen, Auslandsurlauben oder beruflichen Aufenthalten. Der Vorteil: Einmal abgeschlossen, ist man das ganze Jahr über abgesichert – ohne erneuten Vertragsabschluss.
Tipps für den Abschluss: Worauf sollten Sie achten?
Bevor Sie sich für eine Reiserücktrittversicherung entscheiden, sollten Sie einige Punkte sorgfältig prüfen, um den passenden Schutz zu finden:
1. Versicherungssumme richtig wählen: Achten Sie darauf, dass der maximale versicherte Reisepreis dem tatsächlichen Wert Ihrer Reise entspricht – inklusive Flüge, Hotels, Mietwagen und gebuchter Zusatzleistungen. Eine zu geringe Versicherungssumme kann im Ernstfall zu einer Unterdeckung führen.
2. Reiseabbruch mitversichern: Viele Schäden entstehen nicht vor, sondern während der Reise. Eine kombinierte Police aus Rücktritts- und Abbruchschutz kostet meist nur wenig mehr, bietet aber einen umfassenderen Schutz – und vermeidet spätere Lücken.
3. Selbstbeteiligung prüfen: Tarife mit Selbstbehalt sind günstiger, belasten im Leistungsfall jedoch mit zusätzlichen Kosten. Wer mehr Planungssicherheit wünscht, sollte Tarife ohne Selbstbehalt wählen.
4. Einschluss von Vorerkrankungen: Wenn Sie oder ein Mitreisender chronisch krank sind, achten Sie darauf, ob der Tarif auch Rücktritte wegen Verschlechterung bereits bekannter Erkrankungen einschließt. Einige Versicherer bieten gegen Aufpreis entsprechende Klauseln an.
5. Familien- oder Gruppentarife nutzen: Reisen Sie mit mehreren Personen, lohnt sich meist ein Familien- oder Gruppentarif. Diese sind deutlich günstiger als Einzeltarife für alle Mitreisenden – und beinhalten häufig auch nicht verwandte Personen, solange sie gemeinsam gebucht haben.
6. Abschlusszeitpunkt beachten: Die Police sollte möglichst zeitnah nach Reisebuchung abgeschlossen werden – idealerweise innerhalb von 14 Tagen. Bei verspätetem Abschluss kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder Wartezeiten gelten.
FAQ zur Reiserücktrittversicherung
Wann sollte ich die Reiserücktrittversicherung abschließen?
Idealerweise direkt nach der Buchung – spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Danach verlangen viele Anbieter eine Wartezeit oder schließen bestimmte Rücktrittsgründe aus.
Bin ich auch versichert, wenn ein Mitreisender erkrankt?
Ja – sofern dieser in der Police genannt ist oder im gemeinsamen Tarif (Familie, Paar, Gruppe) enthalten ist. Dann gilt auch dessen Erkrankung als Rücktrittsgrund für Sie.
Zahlt die Versicherung auch bei Corona?
Viele Anbieter haben COVID-19 inzwischen explizit in ihren Policen geregelt. Akute Erkrankungen sind meist versichert, Quarantäne ohne Krankheit hingegen oft nur in erweiterten Tarifen.
Gilt die Versicherung auch für Dienstreisen?
Ja – allerdings nur, wenn es sich um privat gebuchte Reisen handelt. Für Dienstreisen über den Arbeitgeber gelten eigene Versicherungen oder Firmenverträge.
Welche Nachweise brauche ich im Schadenfall?
Je nach Grund: ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Arbeitgeberbescheinigung, Gerichtsladung, Schadenmeldung bei Einbruch etc. Wichtig ist, dass die Nachweise vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Fazit: Für wen lohnt sich die Reiserücktrittversicherung – und warum?
Die Reiserücktrittversicherung ist kein Muss – aber ein intelligenter Schutz vor unkalkulierbaren Risiken. Gerade bei teuren Reisen, bei Reisen mit Kindern oder älteren Familienmitgliedern, bei Vorerkrankungen oder in unsicheren beruflichen Situationen ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Auch wer häufiger verreist, profitiert von einem Jahresvertrag mit kombinierter Abbruchversicherung.
Sie sorgt dafür, dass ein unvorhergesehener Krankheitsfall, ein familiärer Notfall oder berufliche Veränderungen nicht zu finanziellen Verlusten führen – und dass Reisevorfreude nicht durch Stornokosten zunichte gemacht wird.
Reisen soll entspannen. Die Reiserücktrittversicherung hilft dabei, schon die Buchung stressfrei zu gestalten – mit dem guten Gefühl, im Fall der Fälle abgesichert zu sein.