Katzen sind Deutschlands beliebteste Haustiere – rund 16 Millionen Stubentiger leben in deutschen Haushalten. Sie gelten als genügsam, eigenständig und wenig risikobehaftet. Anders als Hunde oder Pferde sind sie meist reine Wohnungstiere oder bewegen sich nur in der näheren Umgebung ihres Zuhauses. Deshalb stellen sich viele Katzenhalter die Frage: Brauche ich überhaupt eine spezielle Haftpflichtversicherung für meine Katze?
Die kurze Antwort lautet: Nicht immer – aber manchmal schon. Denn obwohl Katzen vergleichsweise selten große Schäden verursachen, sind bestimmte Risiken nicht ausgeschlossen – besonders bei Freigängern, außergewöhnlich aktiven Tieren oder in Mietwohnungen. In einigen Fällen können die entstehenden Kosten empfindlich hoch ausfallen.
In diesem Ratgeber klären wir, wann eine Katzenhaftpflichtversicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist, welche Schäden gedeckt sind, wie sie sich von anderen Versicherungen unterscheidet – und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Was ist eine Katzenhaftpflichtversicherung?
Die Katzenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie schützt den Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch das Verhalten der Katze ein Schaden entsteht. Versichert sind dabei typischerweise:
- Personenschäden: z. B. wenn Ihre Katze eine andere Person beißt oder kratzt
- Sachschäden: etwa wenn Möbel, Kleidung oder technische Geräte beschädigt werden
- Vermögensschäden: z. B. Mietausfall durch beschädigte Wohnungseinrichtung
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl gesetzlich berechtigte Schadensersatzforderungen als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Versicherung übernimmt dabei nicht nur die Entschädigungszahlungen, sondern auch die Kosten für Gutachter, Anwälte und eventuelle Gerichtsverfahren.
Wichtig: In vielen Fällen ist keine separate Katzenhaftpflicht nötig, weil zahme Haustiere wie Katzen automatisch über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine zusätzliche Absicherung notwendig oder sinnvoll sein kann – zum Beispiel bei ungewöhnlichem Verhalten, gewerblicher Haltung oder besonderen Haltungsformen.
Gesetzliche Haftung für Katzenhalter
Die gesetzliche Grundlage für die Haftung von Katzenhaltern ist der § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – allerdings mit Einschränkungen. Dort heißt es:
„Wer ein Tier hält, ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den das Tier einem Dritten zufügt – es sei denn, es handelt sich um ein zahmes Haustier, das zum Beruf, zur Erwerbstätigkeit oder zum Unterhalt dient, und der Tierhalter hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet.“
Das bedeutet: Bei „zahmen Haustieren“, zu denen auch Katzen zählen, greift nicht die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, wie etwa bei Pferden oder Hunden. Stattdessen gilt die Verschuldenshaftung. Nur wenn dem Katzenhalter ein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann – z. B. mangelnde Aufsicht, Fahrlässigkeit oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht –, muss er für den Schaden aufkommen.
Dennoch: Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Vor allem bei Freigängerkatzen kann es schwierig sein, zu beweisen, dass man als Halter alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Zudem kann ein Gericht unter Umständen auch bei Wohnungskatzen zu einer Haftung kommen – etwa bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten.
Wann ist eine separate Katzenhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Wie bereits erwähnt, sind viele Risiken rund um die Katze über die Privathaftpflichtversicherung des Halters abgedeckt – zumindest dann, wenn es sich um eine klassische Wohnungskatze handelt, die ohne gewerblichen Zweck gehalten wird. Doch es gibt Ausnahmen, in denen eine zusätzliche Absicherung durchaus Sinn ergibt oder sogar erforderlich sein kann.
1. Freigängerkatzen mit Zugang zu fremden Grundstücken
Katzen sind neugierig, klettern gern auf Autos, Gärten oder Fensterbänke und betreten auch mal Nachbargrundstücke. Wird dabei z. B. ein Fahrzeug zerkratzt, eine Pflanze zerstört oder ein Kind erschreckt und verletzt sich beim Sturz, kann die Haftungsfrage schnell relevant werden.
2. Katzen in Mietwohnungen
Auch innerhalb der eigenen vier Wände kann eine Katze Schäden verursachen – etwa durch:
- zerkratzte Türen und Fensterrahmen
- zerbissene Kabel oder Tapeten
- beschädigte Bodenbeläge oder Möbel
Ob solche Schäden von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden, hängt vom Vertrag ab. Besonders bei Mietsachschäden (also Schäden an der gemieteten Wohnung) sind viele Policen eingeschränkt oder schließen Tierhaltung aus. Eine ergänzende Katzenhaftpflicht kann hier sinnvoll sein.
3. Aggressive oder verhaltensauffällige Katzen
Einige Katzen zeigen ein aggressives Verhalten – etwa durch Beißen, Kratzen oder Anspringen von Besuchern. Wird eine Person dadurch verletzt, kann eine individuelle Haftung entstehen, bei der die Versicherung prüft, ob der Halter seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
4. Gewerbliche Nutzung oder Therapiekatzen
Wer Katzen züchtet, für Tiertherapien einsetzt oder in der Werbung nutzt, handelt gewerblich – und benötigt eine spezielle Haftpflicht für beruflich genutzte Tiere. Diese ist nicht über die private Haftpflicht abgedeckt und muss separat abgeschlossen werden.
Welche Schäden sind durch eine Katzenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Katzenhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor den finanziellen Folgen, wenn die Katze einem Dritten einen Schaden zufügt und daraus zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Zu den versicherten Schäden gehören vor allem:
1. Personenschäden
Wenn Ihre Katze eine andere Person verletzt – z. B. durch Kratzen, Beißen oder ein aggressives Verhalten –, ist dies ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung. Auch indirekte Folgen wie eine Infektion (z. B. durch Katzenbisse) oder psychische Belastungen (z. B. nach Schockreaktionen) können abgedeckt sein.
Beispiel: Ein Besucher wird von der Katze angesprungen und stürzt dabei rücklings auf den Boden. Er erleidet eine Fraktur und macht Schadensersatz geltend.
2. Sachschäden
Katzen können durch Klettern, Kratzen oder Springen wertvolle Gegenstände beschädigen – nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch beim Besuch bei Freunden, in der Nachbarschaft oder im Freien.
Beispiel: Ihre Katze läuft durch ein geöffnetes Fenster auf den Balkon des Nachbarn und wirft dort eine teure Vase um. Die Versicherung übernimmt die Wiederbeschaffung oder Reparatur.
3. Mietsachschäden
Wohnt der Katzenhalter in einer Mietwohnung, können Kratzspuren, Urinschäden oder zerstörte Böden schnell zu kostspieligen Schäden führen. Viele Haftpflichtversicherungen leisten in diesem Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht – je nach Tarif.
Beispiel: Beim Auszug stellt der Vermieter fest, dass die Katze Laminatböden und Tapeten massiv beschädigt hat. Eine Katzenhaftpflicht mit Mietsachschaden-Deckung übernimmt die Kosten.
4. Vermögensschäden
In seltenen Fällen verursacht eine Katze einen reinen Vermögensschaden – etwa durch das Lahmlegen eines Geschäftsablaufs. Auch diese Schäden können – je nach Tarif – mitversichert sein.
Beispiel: Die Katze beschädigt beim Besuch eines Fotografen das Kameraequipment. Der Kunde muss den geplanten Termin absagen – ein entgangener Umsatz entsteht.
Was ist nicht versichert? – Typische Ausschlüsse
Trotz des umfassenden Schutzes gibt es auch bei der Katzenhaftpflicht typische Ausschlüsse, bei denen keine Leistungen erbracht werden:
Schäden an eigenen Sachen
Die Versicherung zahlt nicht, wenn die Katze Eigentum des Halters beschädigt – z. B. Möbel, Kleidung oder Technik. Auch Schäden an Tieren im eigenen Haushalt (z. B. an anderen Katzen) sind in der Regel nicht versichert.
Vorsätzliche Handlungen
Schäden, die absichtlich vom Halter herbeigeführt wurden – etwa durch gezieltes Aussetzen oder animieren der Katze zu aggressivem Verhalten – führen zum Leistungsausschluss.
Gewerbliche Nutzung (wenn nicht angegeben)
Wird die Katze für Zucht, Therapie, Filmauftritte oder PR-Zwecke eingesetzt, gilt sie nicht mehr als privat gehaltenes Tier. Solche Nutzungen müssen separat abgesichert werden – Standardtarife greifen hier nicht.
Infektionskrankheiten
Kratzt oder beißt eine Katze eine Person und es entsteht eine Infektionskrankheit, wird genau geprüft, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Viele Tarife schließen Schäden durch übertragene Krankheiten aus.
Tierarztkosten des Halters
Die Versicherung kommt nicht für Behandlungen Ihrer eigenen Katze auf. Dafür ist eine separate Katzenkrankenversicherung zuständig – nicht die Haftpflicht.
Wie unterscheidet sich die Katzenhaftpflicht von der Privathaftpflicht?
In vielen Fällen ist für Wohnungskatzen keine separate Katzenhaftpflicht notwendig, da sie über die private Haftpflichtversicherung des Halters mitversichert sind – vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine entsprechende Klausel.
Privathaftpflicht – was ist abgedeckt?
- Schäden durch zahme Haustiere (Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittiche etc.)
- Mietsachschäden, wenn im Vertrag eingeschlossen
- Besuchsschäden, Schäden bei Freunden
Aber nicht abgedeckt sind:
- gewerblich genutzte Tiere
- Freigängerkatzen mit besonderem Risiko (bei einigen Tarifen ausgeschlossen)
- Reine Sach- und Vermögensschäden ohne Personenschaden – je nach Anbieter
Fazit: Für die meisten Wohnungskatzen reicht die Privathaftpflicht aus, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Für Freigänger, auffällige oder gewerblich eingesetzte Katzen ist eine separate Katzenhaftpflichtversicherung ratsam.
Was kostet eine Katzenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Katzenhaftpflichtversicherung sind vergleichsweise gering – besonders im Vergleich zur Hunde- oder Pferdehaftpflicht.
Typische Beitragsspannen:
- Grundtarif (1 Katze): ab ca. 20–35 Euro pro Jahr
- Familientarife (mehrere Katzen): ca. 35–60 Euro jährlich
- Premiumtarife mit Mietsachschäden & Auslandsschutz: 50–80 Euro pro Jahr
Faktoren, die den Preis beeinflussen:
- Zahl der Katzen im Haushalt
- eingeschlossene Leistungen (z. B. Mietsachschäden, Auslandsschutz, Vermögensschäden)
- Höhe der Deckungssumme (empfohlen: mindestens 5 Mio. €)
- Selbstbeteiligung (optional wählbar: z. B. 150 € je Schadenfall)
Tipp: Oft ist der zusätzliche Schutz für Katzen als Ergänzung zur privaten Haftpflicht günstiger als ein separater Vertrag. Manche Versicherer bieten Kombi-Policen an, die Katzen ohne Mehrkosten einschließen – vor allem für Familien mit mehreren Haustieren.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Auch wenn eine Katzenhaftpflichtversicherung in vielen Fällen nicht zwingend notwendig ist, lohnt es sich, beim Abschluss einer Police oder bei der Prüfung der bestehenden Privathaftpflicht auf bestimmte Punkte zu achten. Denn im Schadenfall entscheiden Details in den Versicherungsbedingungen darüber, ob gezahlt wird – oder nicht.
1. Deckungssumme
Eine gute Versicherung sollte eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen – besser noch 10 Millionen Euro. Auch bei Katzen können unerwartet hohe Forderungen entstehen, etwa wenn ein Personenschaden mit Folgekosten geltend gemacht wird.
2. Mietsachschäden
Achten Sie darauf, ob Schäden an gemieteten Wohnräumen, Möbeln oder Einrichtungsgegenständen in der Police enthalten sind. Besonders bei Katzen, die Zugang zu Türen, Vorhängen oder Böden haben, ist dieser Schutz relevant – zum Beispiel bei Umzügen oder Mietwechsel.
3. Freigängerklausel
Nicht jede Privathaftpflichtversicherung versichert Freigängerkatzen automatisch mit. In manchen Fällen müssen Sie explizit angeben, dass Ihre Katze regelmäßig draußen unterwegs ist – sonst riskieren Sie einen Leistungsausschluss.
4. Schutz für alle Katzen im Haushalt
Viele Tarife sichern nur eine Katze ab – auch wenn mehrere Tiere im Haushalt leben. Klären Sie, ob alle Stubentiger mitversichert sind oder ob für jede ein separater Vertrag notwendig ist. Oft bieten Versicherer Familien- oder Mehrkatzen-Tarife an.
5. Laufzeit & Kündigungsfristen
Die meisten Policen haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Achten Sie auf faire Kündigungsfristen (z. B. 1 Monat vor Ablauf) und darauf, ob sich der Vertrag automatisch verlängert.
6. Auslandsschutz
Wenn Sie mit Ihrer Katze innerhalb der EU verreisen oder auswandern möchten, kann ein internationaler Haftpflichtschutz sinnvoll sein – insbesondere bei temporären Aufenthalten im Ausland.
Häufige Fehler beim Abschluss – und wie Sie sie vermeiden
Selbst bei so einer günstigen Versicherung wie der Katzenhaftpflicht passieren immer wieder Fehler, die sich im Schadenfall rächen können. Hier die häufigsten Stolperfallen – und wie Sie sie umgehen:
Fehler 1: Annahme, dass jede Katze automatisch mitversichert ist
Viele Halter glauben, dass ihre Katze ohnehin durch die Privathaftpflicht gedeckt ist – doch das hängt vom Tarif ab. Ältere Policen schließen Tierhaltung mitunter vollständig aus. Prüfen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn vom Anbieter schriftlich bestätigen.
Fehler 2: Verzicht auf Mietsachschaden-Deckung
Schäden an Mietwohnungen oder Möbeln des Vermieters sind ein häufiger Streitpunkt. Ohne entsprechenden Einschluss bleiben Sie auf den Kosten sitzen – besonders bei Kratzspuren oder Urinproblemen.
Fehler 3: Zu niedrige Versicherungssumme
Eine Deckungssumme von 1 oder 3 Millionen Euro mag ausreichend erscheinen – doch bei Personenschäden mit langfristigen Gesundheitsfolgen sind schnell Summen im siebenstelligen Bereich möglich. Wählen Sie mindestens 5 Millionen Euro – besser 10.
Fehler 4: Nicht angegebene Freigängernutzung
Freigängerkatzen stellen ein höheres Risiko dar – deshalb verlangen manche Versicherer eine separate Angabe. Wird das verschwiegen, kann im Schadenfall der Versicherungsschutz entfallen.
FAQ zur Katzenhaftpflichtversicherung
Ist eine Haftpflichtversicherung für Katzen Pflicht?
Nein – anders als bei Hunden oder Pferden gibt es in Deutschland keine gesetzliche Versicherungspflicht für Katzen. Dennoch ist sie in bestimmten Fällen sehr sinnvoll.
Sind Schäden an mir selbst oder meiner Familie versichert?
Nein. Die Katzenhaftpflicht deckt nur Schäden an Dritten – nicht an Ihnen selbst, Ihrem Eigentum oder an Familienmitgliedern im selben Haushalt.
Zahlt die Versicherung auch, wenn meine Katze bei jemand anderem lebt?
Nur, wenn der Vertrag vorübergehende Pflege durch Dritte mitversichert. Viele Tarife schließen Schäden aus, wenn die Katze dauerhaft bei anderen untergebracht ist – etwa bei Umzug, Trennung oder Krankheit.
Kann ich mehrere Katzen in einem Vertrag versichern?
Ja. Viele Anbieter ermöglichen die Mitversicherung mehrerer Katzen im Rahmen eines einzigen Vertrags – teilweise ohne Aufpreis, manchmal gegen einen geringen Zuschlag.
Was passiert bei Schäden durch andere Tiere?
Die Katzenhaftpflicht zahlt nur für Schäden, die Ihre Katze an Dritten verursacht – nicht für Schäden, die Ihrer Katze zugefügt werden oder durch fremde Tiere entstanden sind.
Fazit: Wann lohnt sich eine Katzenhaftpflichtversicherung – und für wen?
Die Katzenhaftpflichtversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben – doch sie ist ein sinnvoller Schutz vor unvorhergesehenen Risiken. Für reine Wohnungskatzen reicht in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung – sofern diese Tierhaltung nicht ausschließt und relevante Risiken abdeckt. Aber: Auch hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte.
Bei Freigängerkatzen, bei Tieren mit auffälligem Verhalten, in Mietwohnungen, bei gewerblicher Nutzung oder bei Unsicherheiten in der privaten Haftpflicht ist eine eigenständige Katzenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sie kostet wenig – oft weniger als 5 Euro pro Monat –, kann aber im Ernstfall vor Kosten in Höhe von Tausenden Euro schützen.
Die Regel ist einfach: Wenn Ihre Katze jemals eine andere Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, sind Sie als Halter haftbar. Eine gute Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen – und bewahrt das entspannte Verhältnis zu Nachbarn, Vermietern und Mitmenschen.