Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland. Rund 90 % der Bevölkerung sind hier versichert – als Arbeitnehmer, Rentner, Studierende oder Familienangehörige. Seit mehr als einem Jahrhundert steht die GKV für den solidarischen Gedanken, dass alle Versicherten – unabhängig von Einkommen oder Gesundheitszustand – Zugang zu einer grundlegenden medizinischen Versorgung erhalten.

Doch wie funktioniert die GKV eigentlich genau? Wer ist pflichtversichert, welche Leistungen sind enthalten, wie wird der Beitrag berechnet – und welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Versicherte? In Zeiten steigender Gesundheitskosten, Diskussionen über Bürgerversicherung und neue Digitalangebote ist es wichtiger denn je, sich gut über das System zu informieren.

Dieser Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt dir einen umfassenden Überblick über Struktur, Beitragssystem, Leistungen, Wechselmöglichkeiten und häufige Irrtümer – praxisnah, verständlich und aktuell.


Was ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die GKV ist eine Solidarversicherung, die nach dem Grundsatz „Gesunde helfen Kranken, Starke helfen Schwachen“ funktioniert. Das bedeutet:

  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem individuellen Risiko.
  • Alle Versicherten haben denselben Anspruch auf medizinische Leistungen, unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Beitragshöhe.
  • Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Krankenkassen grundsätzlich gleich.

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zur Sozialversicherung in Deutschland – gemeinsam mit Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.


Historischer Hintergrund & Bedeutung

Die GKV wurde 1883 unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt – als erste staatlich organisierte Krankenversicherung weltweit. Ziel war es, die Arbeiter gegen Krankheit abzusichern und soziale Spannungen zu entschärfen. Seither wurde das System kontinuierlich weiterentwickelt – heute zählt die GKV zu den leistungsstärksten solidarischen Gesundheitssystemen der Welt.


Die Grundprinzipien der GKV

1. Solidaritätsprinzip

Alle Versicherten zahlen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ein – und erhalten im Krankheitsfall gleiche Leistungen. Ein Gutverdiener zahlt deutlich mehr als ein Geringverdiener – bekommt aber dieselbe medizinische Versorgung. Dieser Mechanismus schützt besonders Kranke, ältere Menschen und Familien.

2. Pflichtversicherung

Bestimmte Personengruppen sind automatisch gesetzlich versichert – insbesondere:

  • Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Studierende, Auszubildende
  • Rentner mit vorheriger Versicherung in der GKV
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe
  • Familienangehörige über die Familienversicherung

3. Sachleistungsprinzip

Anders als in der privaten Krankenversicherung, bei der man als Patient in Vorleistung geht, gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip: Versicherte erhalten medizinische Leistungen direkt – ohne erst bezahlen zu müssen. Die Abrechnung erfolgt zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, Apotheke).

4. Selbstverwaltung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie verwalten sich eigenständig, unterstehen aber der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Entscheidungen über Leistungen und Beiträge werden gemeinsam mit Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber getroffen.


Wer ist in der GKV versichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung kennt mehrere Versichertenarten:

1. Pflichtversicherte

Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: ca. 69.300 €/Jahr)
  • Auszubildende
  • Arbeitslose, ALG-I-Empfänger
  • Studierende bis zum 30. Lebensjahr (oder 14. Fachsemester)
  • Rentner mit ausreichend Vorversicherungszeit

2. Freiwillig Versicherte

Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient oder aus der GKV austritt, kann sich freiwillig weiterversichern – z. B.:

  • Gutverdiener
  • Selbstständige (wenn nicht privat versichert)
  • Rentner ohne Pflichtversicherung
  • Ehepartner ohne eigenes Einkommen

Wichtig: Die freiwillige Mitgliedschaft muss meist innerhalb von 3 Monaten nach Versicherungsende beantragt werden.

3. Familienversicherte

Kinder, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen (oder mit Mini-Job) sind kostenfrei mitversichert, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.


Welche Leistungen deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab?

Der Leistungskatalog der GKV ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten die darin festgelegten Leistungen einheitlich anbieten. Der Anspruch besteht auf alle medizinisch notwendigen Maßnahmen zur:

  • Verhütung von Krankheiten
  • Früherkennung von Krankheiten
  • Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen
  • Rehabilitation und Nachsorge
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Betreuung während Schwangerschaft und Geburt

Grundsatz: Alles, was medizinisch notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, wird bezahlt – was darüber hinausgeht, muss selbst getragen oder privat abgesichert werden.


Der gesetzliche Leistungskatalog im Überblick

1. Ärztliche Behandlung

Die GKV übernimmt:

  • Haus- und Facharztbesuche
  • Diagnostik (Labor, EKG, Röntgen etc.)
  • Therapien und Behandlungen nach dem Stand der Schulmedizin
  • Vorsorgeuntersuchungen (Check-up 35, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge)
  • Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung
  • Betreuung durch Psychotherapeuten (bei anerkannten Erkrankungen)

2. Krankenhausbehandlung

Versicherte haben Anspruch auf:

  • stationäre Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch den diensthabenden Arzt
  • Notfallversorgung und Operationen

Nicht enthalten sind Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Privatkliniken – diese Leistungen müssen über stationäre Zusatzversicherungen abgedeckt oder selbst bezahlt werden.

3. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Die GKV übernimmt die Kosten für:

  • verschreibungspflichtige Arzneimittel (abzüglich gesetzlicher Zuzahlung)
  • Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte (je nach Indikation)

Zuzahlungen betragen in der Regel 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Verordnung.

4. Zahnärztliche Leistungen

Gesetzlich Versicherte erhalten:

  • Regelversorgung bei Zahnerkrankungen
  • Füllungen, Zahnsteinentfernung, einfache Wurzelbehandlungen
  • befundbezogenen Festzuschuss für Zahnersatz (50–65 %)

Hochwertiger Zahnersatz (z. B. Inlays, Implantate) wird nur anteilig übernommen – der Rest ist Eigenleistung oder durch eine Zahnzusatzversicherung abzusichern.

5. Schwangerschaft & Geburt

Die GKV zahlt für:

  • Schwangerschaftsvorsorge (inkl. Ultraschall)
  • Hebammenbetreuung
  • Entbindung im Krankenhaus
  • Nachsorgeuntersuchungen
  • Stillberatung

Leistungen rund um Geburtsvorbereitung, Familienzimmer oder Wunsch-Kaiserschnitt können Zusatzkosten verursachen.

6. Reha und Nachsorge

Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige:

  • stationäre Reha-Maßnahmen
  • ambulante Rehabilitationsbehandlungen
  • Anschlussheilbehandlungen nach Operationen
  • Haushaltshilfen bei schwerer Erkrankung oder Schwangerschaft

Freiwillige Satzungsleistungen und Bonusprogramme

Obwohl der gesetzliche Leistungskatalog einheitlich ist, bieten die Kassen unterschiedliche Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis – darunter:

  • professionelle Zahnreinigung (teilweise bezuschusst)
  • erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
  • Sport- und Gesundheitskurse (z. B. Rückenschule, Yoga)
  • Impfungen über die STIKO hinaus (z. B. Reiseschutzimpfungen)
  • Zuschüsse zur Osteopathie oder Homöopathie

Diese Zusatzleistungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse erheblich – und können ein wichtiger Entscheidungsfaktor beim Krankenkassenwechsel sein.


Gibt es Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?

Obwohl der Leistungskatalog gesetzlich geregelt ist, unterscheiden sich die Kassen in folgenden Punkten:

  • Höhe des Zusatzbeitrags
  • Serviceleistungen & digitale Angebote
  • Bonusprogramme & Wahltarife
  • Erreichbarkeit & Kundenservice
  • Genehmigungsdauer & Kulanz bei Erstattungen

Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich – vor allem für junge Versicherte, Familien und chronisch Kranke.


Wie wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet?

Die GKV finanziert sich im Wesentlichen durch Einkommensbeiträge, die anteilig vom Bruttolohn gezahlt werden – zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz, ergänzt durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag.


1. Allgemeiner Beitragssatz

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit (Stand 2025):

  • 14,6 % des Bruttoeinkommens
  • davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 7,3 %

Dieser Satz gilt für Arbeitnehmer, Azubis, Rentner und freiwillig gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld.


2. Zusatzbeitrag

Seit 2015 können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, um unterschiedliche Ausgaben zu finanzieren. Dieser Beitrag wird:

  • kassenindividuell festgelegt (z. B. 1,3 % bei AOK, 1,6 % bei BARMER)
  • je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen

Beispielrechnung:
Ein Arbeitnehmer mit 3.500 € Bruttogehalt zahlt:

  • 7,3 % allgemeiner Beitrag = 255,50 €
  • 0,8 % Zusatzbeitrag (angenommene Kasse) = 28,00 €
  • Gesamt: 283,50 € monatlich (Arbeitnehmeranteil)

3. Beitragsbemessungsgrenze

Die GKV-Beiträge werden nur bis zu einem Höchstbetrag des Einkommens berechnet – der sog. Beitragsbemessungsgrenze.

  • 2025 liegt sie bei ca. 62.100 € brutto/Jahr bzw. 5.175 € monatlich
  • Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht berücksichtigt

Maximaler Arbeitnehmeranteil GKV-Beitrag (inkl. Zusatzbeitrag): rund 410–450 € pro Monat


Sonderregelungen: Selbstständige, Rentner, Studierende

Selbstständige & Freiberufler

Selbstständige müssen ihren GKV-Beitrag komplett selbst zahlen. Die Berechnung erfolgt anhand des:

  • tatsächlichen Einkommens (z. B. laut Steuerbescheid)
  • Mindestbemessungsgrundlage (z. B. rund 1.200–1.400 €/Monat)

Mindestbeitrag GKV (inkl. Pflege): rund 180–240 €/Monat

Einige Kassen bieten Wahltarife mit Krankengeld, was den Beitrag erhöht, aber zusätzliche Sicherheit bietet.


Rentner

Rentner zahlen Beiträge aus der:

  • gesetzlichen Rente
  • Betriebsrente
  • weiteren Einkommen (z. B. Mieteinnahmen)

Die Deutsche Rentenversicherung führt den Anteil automatisch ab, Arbeitgeberanteile werden ebenfalls von der Rentenkasse getragen.


Studierende

Für Studenten gilt ein ermäßigter Pauschalbeitrag:

  • rund 120–130 € pro Monat (inkl. Pflegeversicherung)
  • gilt bis zum 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemester

Danach erfolgt Beitragserhebung nach Einkommen oder Wechsel in freiwillige Versicherung.


Wie kann man Beiträge senken?

1. Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wählen

Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen – ohne Verzicht auf gesetzliche Leistungen.

2. Bonusprogramme nutzen

Viele Kassen belohnen gesundes Verhalten mit Prämien oder Beitragsrückerstattungen – z. B. bei:

  • regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen
  • sportlicher Aktivität
  • Nichtraucherstatus

Prämien von 50–200 € jährlich sind möglich.

3. Wahltarife mit Selbstbehalt prüfen

Einige Kassen bieten Selbstbehalt-Tarife mit Beitragsrückerstattung an, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Das Risiko muss individuell abgewogen werden.

Wie funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse?

Seit der Reform des GKV-Wechselrechts (2021) ist ein Krankenkassenwechsel deutlich einfacher geworden. Jeder gesetzlich Versicherte kann frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er versichert sein möchte – solange er dort aufgenommen wird.

Voraussetzungen für einen Wechsel:

  • Mindestbindungsfrist von 12 Monaten bei der aktuellen Kasse
  • Ausnahme: Wechsel bei erstmaliger Versicherungspflicht, Familienversicherung oder bei Beitragserhöhung der alten Kasse

So funktioniert der Wechsel:

  1. Neue Krankenkasse wählen
    – z. B. über Vergleichsportale oder Beratung
  2. Mitgliedschaft beantragen
    – Online oder per Formular
  3. Kündigung entfällt seit 2021
    – Die neue Kasse übernimmt die Kündigung automatisch
  4. Arbeitgeber informieren
    – spätestens zwei Wochen vor Versicherungsbeginn

Tipp: Der Wechsel lohnt sich besonders bei hohem Zusatzbeitrag oder unzureichendem Service der bisherigen Kasse.


GKV vs. PKV: Was sind die Unterschiede?

MerkmalGKVPKV
Beitrageinkommensabhängigleistungs- & altersabhängig
AufnahmePflicht für viele, freiwillig möglichnur bei Eignung (z. B. Beamte, Selbstständige, Gutverdiener)
Leistungengesetzlich geregelt, einheitlichindividuell vereinbar, oft höherwertig
KostenerstattungSachleistungsprinzip (keine Vorkasse)Kostenerstattungsprinzip (Patient zahlt vor)
Familienversicherungkostenlos möglichseparate Beiträge für jedes Familienmitglied
Rückkehr zur GKVeingeschränkt möglichnur unter bestimmten Bedingungen

Die GKV bietet soziale Sicherheit und berechenbare Beiträge – ideal für Arbeitnehmer, Familien und Menschen mit mittlerem Einkommen. Die PKV bietet mehr individuelle Leistungen, ist aber kostenintensiv im Alter und nicht für jeden geeignet.


FAQ – Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Kann ich als Selbstständiger in der GKV bleiben?
Ja – wenn du dort bereits versichert bist oder dich freiwillig versicherst. Alternativ steht dir die PKV offen.

Wie lange gilt die Familienversicherung?
Solange Ehepartner oder Kinder kein eigenes Einkommen über der Grenze (2025: ca. 505 €/Monat) erzielen und bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten (z. B. 25 Jahre bei Kindern in Ausbildung).

Muss ich für Arztbesuche selbst zahlen?
Nein – die GKV übernimmt alle notwendigen Behandlungen. Du leistest ggf. eine Zuzahlung (z. B. 5–10 € bei Medikamenten oder Hilfsmitteln).

Gibt es Wartezeiten bei der GKV?
Nein – nach Aufnahme hast du sofortigen Anspruch auf alle regulären Leistungen.

Kann ich zwischen gesetzlichen Krankenkassen wechseln?
Ja – frei wählbar nach Ablauf der Bindungsfrist (12 Monate). Ein Wechsel ist auch bei Beitragserhöhung möglich.


Fazit: Für wen ist die GKV sinnvoll – und worauf sollte man achten?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Rückgrat der Gesundheitsversorgung in Deutschland – und für die allermeisten Menschen die richtige Wahl. Sie bietet:

  • verlässlichen Schutz für jede Lebenslage
  • soziale Absicherung unabhängig vom Gesundheitszustand
  • kostenfreie Familienversicherung
  • leistbare Beiträge für alle Einkommensgruppen
  • klare gesetzliche Regeln und umfassende Versorgung

Die GKV ist besonders geeignet für:

  • Angestellte mit mittlerem Einkommen
  • Familien mit mehreren Angehörigen
  • Rentner und Studenten
  • Selbstständige mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen

Trotz einheitlichem Leistungskatalog lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen: Service, Zusatzbeiträge, Bonusprogramme und freiwillige Leistungen machen den Unterschied. Wer sich rechtzeitig informiert, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch von besseren Angeboten profitieren.