Versicherungen bieten Schutz – aber nicht immer und nicht in jedem Fall. Um Klarheit zu schaffen, definieren Versicherer sogenannte Ausschlüsse. Diese legen verbindlich fest, unter welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz nicht besteht, obwohl der Schaden grundsätzlich in den Versicherungsbereich fallen könnte. Sie gehören zu den wichtigsten Regelungspunkten in jedem Vertrag – und sind oft entscheidend dafür, ob eine Leistung gezahlt wird oder nicht.
Doch was genau sind Ausschlüsse? Wie unterscheiden sie sich von Obliegenheiten oder Leistungsausschlüssen? Und wie erkennt man sie in den Vertragsbedingungen?
In diesem Beitrag erfährst du alles über Ausschlüsse in Versicherungsverträgen – mit vielen Beispielen, Tipps und rechtlichen Hintergründen.
Was sind Ausschlüsse?
Ausschlüsse sind vertraglich definierte Sachverhalte oder Ereignisse, bei deren Eintritt kein Versicherungsschutz besteht, auch wenn diese grundsätzlich zur versicherten Gefahr gehören könnten.
📘 Definition: → Einschränkungen des Versicherungsschutzes durch vertragliche Regelungen, die bestimmte Risiken oder Ursachen von der Leistungspflicht ausnehmen
✔ Merkmale:
- Immer im Kleingedruckten (Allgemeine Versicherungsbedingungen – AVB) geregelt
- Dienen der Kalkulierbarkeit und Begrenzung von Risiken
- Können sich auf Personen, Sachen, Schäden oder Ereignisse beziehen
💡 Tipp: Ausschlüsse wirken automatisch – sie müssen nicht individuell vereinbart werden, gelten aber nur, wenn sie transparent und verständlich formuliert sind.
Typische Ausschlüsse in Versicherungsverträgen
✅ Kfz-Versicherung
- Vorsatz (z. B. absichtliche Selbstbeschädigung)
- Teilnahme an illegalen Straßenrennen
- Schäden unter Einfluss von Drogen/Alkohol
✅ Hausratversicherung
- Krieg, Kernenergie, Erdbeben
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif)
- Sengschäden oder Allmählichkeit
✅ Privathaftpflicht
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Schäden durch deliktunfähige Kinder (teilweise)
- Eigenschäden
✅ Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vorerkrankungen (wenn nicht korrekt angegeben)
- Psychische Erkrankungen (in älteren Tarifen)
- Berufliche Risiken wie Extremsportarten
📘 Wichtig: → Ausschlüsse unterscheiden sich je nach Versicherungsart, Tarif und Anbieter
💡 Tipp: Moderne Tarife bieten eingeschränkte oder sogar aufgehobene Ausschlüsse für bestimmte Risiken – z. B. bei grober Fahrlässigkeit.
Warum gibt es Ausschlüsse?
✔ Begrenzung existenzbedrohender Großrisiken
✔ Schutz der Versichertengemeinschaft vor unkalkulierbaren Schäden
✔ Vermeidung von Missbrauch und Leistungserweiterung durch Interpretation
✔ Förderung von Vertragstreue und Sorgfaltspflicht durch klare Abgrenzungen
📘 Beispiel: → Ohne Ausschluss für Vorsatz müssten Versicherer auch absichtlich verursachte Schäden ersetzen – das wäre weder rechtlich noch wirtschaftlich haltbar
💡 Tipp: Ausschlüsse sind kein böser Trick, sondern ein notwendiges Mittel zur Stabilität von Versicherungssystemen.
Wie erkennt man Ausschlüsse im Vertrag?
✔ Nachzulesen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
✔ Häufig im Abschnitt „Was ist nicht versichert?“
✔ Teilweise auch unter „Besondere Bedingungen“ oder „Einschränkungen“
✔ Fettdruck, Aufzählung oder tabellarische Darstellung helfen beim Erkennen
📘 Rechtsprechung: → Ausschlüsse müssen klar, verständlich und transparent formuliert sein – sonst sind sie unwirksam
💡 Tipp: Verträge immer vor Abschluss genau lesen – im Zweifel mit Makler oder Berater durchgehen.
Individuelle Ausschlüsse (Risikoprüfung)
✔ Im Rahmen der Risikoprüfung bei BU, Kranken-, oder Unfallversicherung
✔ Einzeln vertraglich vereinbarte Leistungsausschlüsse – z. B. bei bestimmten Vorerkrankungen
✔ Müssen separat und konkret benannt sein
✔ Können zeitlich befristet oder dauerhaft gelten
📘 Beispiel: → Ein Kunde mit Bandscheibenvorfall erhält BU-Schutz – aber mit Ausschluss für Wirbelsäulenleiden
💡 Tipp: Manche Ausschlüsse lassen sich nach Risikobesserung wieder aufheben – aktiv nachfragen!
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was sind Ausschlüsse in der Versicherung?
→ Bestimmungen im Vertrag, die regeln, wann der Versicherer nicht leistet – trotz grundsätzlicher Gefahrdeckung.
Wo finde ich die Ausschlüsse im Vertrag?
→ In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), meist unter „Was ist nicht versichert?“.
Können Ausschlüsse verhandelt werden?
→ Teilweise – bei Individualtarifen oder nach Risikoprüfung ist eine Anpassung möglich.
Sind Ausschlüsse rechtlich zulässig?
→ Ja – solange sie klar, verständlich und transparent formuliert sind.
Was passiert, wenn ein Schaden unter einen Ausschluss fällt?
→ Der Versicherer ist von der Leistungspflicht befreit – es erfolgt keine Entschädigung.
Fazit
Ausschlüsse sind ein fester Bestandteil jedes Versicherungsvertrags – sie sorgen für Klarheit, Fairness und Stabilität. Wer sich bewusst mit ihnen auseinandersetzt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und gezielt passende Tarife wählen.
Ob Hausrat, Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit – Ausschlüsse zeigen, wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen.
Mit dem nötigen Wissen, professioneller Beratung und einer gründlichen Vertragsprüfung wird aus dem Ausschluss kein Fallstrick, sondern ein Element durchdachter Vorsorge.