Nach einem Brand, Sturm oder Wasserschaden ist der Schaden am Gebäude oft nicht das einzige Problem. Es entstehen zusätzliche Kosten für die Beseitigung von Schutt, Trümmern und zerstörten Materialien – sogenannte Aufräumungskosten. Sie können erheblich sein und sind ein oft unterschätzter Teil der Gesamtschadensregulierung.
Was sind Aufräumungskosten genau? Wer trägt sie? Und wie lassen sie sich versichern oder steuerlich geltend machen?
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über Aufräumungskosten, deren Rolle in Versicherungsverträgen und was Eigentümer und Unternehmen unbedingt beachten sollten.
Was sind Aufräumungskosten?
Aufräumungskosten sind Kosten, die nach einem versicherten Schadenereignis für die Beseitigung von zerstörten, beschädigten oder verunreinigten Sachen entstehen. Dazu gehören insbesondere Abtransport, Entsorgung und ggf. Reinigung.
📘 Definition gemäß Versicherungsbedingungen: → Aufwendungen für das Räumen, Verladen, Transportieren und Entsorgen von Überresten nach einem Schaden
✔ Typische Ursachen:
- Brand
- Explosion
- Sturm / Hagel
- Überschwemmung
- Leitungswasserschäden
💡 Tipp: Aufräumungskosten entstehen nach dem Schaden und gelten als Folgekosten – nicht als eigentlicher Sachschaden.
Beispiele für Aufräumungskosten
✔ Entsorgung von Brandschutt nach einem Wohnhausbrand
✔ Abtransport von beschädigten Möbeln nach einem Wasserschaden
✔ Entfernung von Baumtrümmern nach einem Sturm
✔ Reinigung kontaminierter Böden nach einem Ölschaden
✔ Sondermüllentsorgung nach Chemieunfall in einem Betrieb
📘 Besondere Aufwendungen: → Bei kontaminierten Abfällen (z. B. Asbest, Öl, Farbe) steigen die Kosten deutlich
💡 Tipp: Je nach Schadenart und Umweltauflagen kann die Aufräumung teurer sein als der Wiederaufbau.
Aufräumungskosten in der Wohngebäudeversicherung
✔ Bestandteil fast aller Wohngebäudeversicherungen
✔ Meist mit einer prozentualen Begrenzung der Versicherungssumme (z. B. 5–10 %)
✔ Erweiterung möglich – z. B. in Premiumtarifen oder per Zusatzvereinbarung
📘 Beispiel: → Bei einer Versicherungssumme von 300.000 € wären 10 % = 30.000 € für Aufräumungskosten mitversichert.
💡 Tipp: Tarife vergleichen lohnt sich – bei hochpreisigen Objekten reichen 10 % oft nicht aus!
Aufräumungskosten in der Inhalts- und Betriebsversicherung
✔ Bei Gewerbebetrieben ebenfalls wichtig
✔ Deckung für Aufräumung von Betriebseinrichtungen, Waren, technischen Anlagen
✔ Ggf. auch Deckung für kontaminierte Stoffe, Ölrückstände, Maschinenbruch
📘 Industriepolicen: → Spezielle Klauseln zur Aufräumung kontaminierter Böden oder gefährlicher Abfälle
💡 Tipp: In Produktionsbetrieben sind Aufräumungskosten Teil der Betriebsfortführungsstrategie – Deckungslücken können teuer werden.
Steuerliche Behandlung von Aufräumungskosten
✔ Im Privatbereich meist nicht absetzbar
✔ Im betrieblichen Bereich als Betriebsausgabe absetzbar
✔ Bei Vermietungsobjekten: Werbungskosten, wenn es der Einkünfteerzielung dient
✔ Keine Umsatzsteuerpflicht bei echter Schadensbeseitigung
📘 Voraussetzung: → Wirtschaftlicher Zusammenhang mit Einkunftserzielung oder betrieblicher Tätigkeit
💡 Tipp: Bei Unsicherheit unbedingt Steuerberater konsultieren – insbesondere bei gemischt genutzten Immobilien.
Was ist nicht von der Aufräumungskostendeckung umfasst?
❌ Aufräumungskosten für nicht versicherte Schäden (z. B. Krieg, Kernenergie)
❌ Aufwendungen für die Wiederherstellung (nur Entsorgung gedeckt)
❌ Eigenleistungen (nur bei konkretem Kostennachweis anrechenbar)
❌ Schäden außerhalb des versicherten Grundstücks (je nach Tarif ausgeschlossen)
📘 Beispiel: → Entsorgungskosten nach Vandalismus, wenn dieser nicht versichert ist → keine Deckung.
💡 Tipp: Genau prüfen, welche Gefahren versichert sind, um Anspruch auf Aufräumungskosten geltend machen zu können.
Aufräumungskosten bei Elementarschäden
✔ Elementarschadenversicherung übernimmt auch Aufräumungskosten
✔ Gedeckt bei z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck
✔ In Kombination mit Wohngebäude- oder Inhaltsversicherung sinnvoll
📘 Klimawandel: → Häufigere Starkregenereignisse führen zu steigenden Schäden und Folgekosten
💡 Tipp: Elementarschadenversicherung unbedingt prüfen, um auch Aufräumung nach Naturkatastrophen versichert zu wissen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was sind Aufräumungskosten?
→ Kosten für das Entfernen, Abtransportieren und Entsorgen von zerstörten Sachen nach einem versicherten Schaden.
Sind Aufräumungskosten in der Gebäudeversicherung enthalten?
→ Ja, aber oft begrenzt auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme (z. B. 10 %).
Kann ich Aufräumungskosten steuerlich absetzen?
→ Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien: Ja. Im Privatbereich: meist nicht.
Was ist bei kontaminiertem Schutt?
→ Entsorgung ist oft teurer – je nach Police aber eingeschränkt oder separat gedeckt.
Übernimmt die Versicherung auch Eigenleistungen bei der Aufräumung?
→ Nein – nur nachgewiesene, bezahlte Leistungen durch Dritte werden ersetzt.
Fazit
Aufräumungskosten sind ein oft unterschätzter Teil der Schadensregulierung – mit hohem finanziellen Risiko. Ob Privatperson, Vermieter oder Unternehmer: Wer sich gegen Brand, Sturm oder andere Schäden versichert, sollte auch die Deckung der Aufräumungskosten prüfen.
Mit der richtigen Police und dem nötigen Wissen lassen sich Kostenfallen vermeiden und ein Schaden professionell und umfassend abwickeln.