In Deutschland ist der Preis für viele verschreibungspflichtige Medikamente nicht frei verhandelbar, sondern gesetzlich geregelt. Grundlage dafür ist die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Sie sorgt dafür, dass Patienten landesweit zu gleichen Bedingungen versorgt werden und Apotheken ihre Leistungen fair vergütet bekommen.
Doch was genau regelt die Arzneimittelpreisverordnung? Warum ist sie notwendig? Und wie wirkt sie sich auf Apotheken, Hersteller und Versicherte aus?
In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte zur Arzneimittelpreisverordnung, ihren gesetzlichen Grundlagen, Preisbestandteilen und praktischen Auswirkungen.
Was ist die Arzneimittelpreisverordnung?
Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist eine rechtsverbindliche Verordnung der Bundesregierung, die die Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Apotheken regelt.
📘 Rechtsgrundlage: → § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) in Verbindung mit der Arzneimittelpreisverordnung
✔ Geltungsbereich:
- Rezeptpflichtige Arzneimittel
- GKV- und PKV-Versicherte
- Apothekenpflichtige Arzneien
💡 Tipp: Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC) gilt die Preisbindung nicht – hier herrscht freier Wettbewerb.
Ziel der Arzneimittelpreisverordnung
✔ Sicherstellung einheitlicher Preise – überall in Deutschland
✔ Vergütung der Leistungen der Apotheken – unabhängig vom Standort
✔ Transparenz und Kontrolle – für Patienten, Kassen und Apotheken
✔ Vermeidung ruinösen Preiswettbewerbs
📘 Hintergrund: → Die Preisverordnung schützt besonders kleinere und ländliche Apotheken vor wirtschaftlicher Schieflage.
💡 Tipp: Einheitspreise verhindern, dass Patienten für das gleiche Medikament in Berlin weniger zahlen als in einem Dorf in Bayern.
Aufbau des Arzneimittelpreises laut AMPreisV
Der Preis für ein rezeptpflichtiges Medikament setzt sich folgendermaßen zusammen:
| Bestandteil | Beschreibung |
|---|---|
| Abgabepreis des Herstellers | Festgelegt oder verhandelt mit GKV / Erstattungsbasis |
| Zuschlag des Großhandels | Max. 3,15 % + 0,70 € (netto) laut Verordnung |
| Apothekenzuschlag | Fixzuschlag: 8,35 € + 3 % auf Einkaufspreis (max. 37,80 €) |
| Mehrwertsteuer (7 %) | Auf den Endpreis des Medikaments |
📘 Beispiel: → Ein Medikament mit einem Herstellerpreis von 100 € ergibt inkl. Zuschlägen und MwSt. einen Endpreis von ca. 115–120 €.
💡 Tipp: Die Apothekenzuschläge dienen nicht nur dem Verkauf, sondern auch der Beratung, Lagerhaltung und Arzneimittelsicherheit.
Ausnahmen von der Preisbindung
✔ Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (freier Preis)
✔ Individuelle Zubereitungen (Rezepturen)
✔ Arzneimittel, die direkt vom Arzt abgegeben werden dürfen (z. B. Impfstoffe)
✔ Versandhandel aus dem Ausland (seit EuGH-Urteil 2016 keine Preisbindung mehr für EU-Versandapotheken)
📘 Streitpunkt: → Das EuGH-Urteil sorgt für Wettbewerbsverzerrung: Versandapotheken aus EU-Ländern dürfen Rabatte gewähren, deutsche Apotheken nicht.
💡 Tipp: Diese Ausnahme ist ein Politikum und wird regelmäßig diskutiert – insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit.
Auswirkungen auf Apotheken und Patienten
✔ Apotheken
→ Planungssicherheit durch feste Margen
→ Keine Preiskonkurrenz bei verschreibungspflichtigen Medikamenten
→ Motivation zur Qualität statt Preisunterbietung
✔ Patienten
→ Einheitspreise erhöhen Vertrauen
→ Keine regionalen Unterschiede
→ Nachteile durch fehlende Rabatte möglich (im Vergleich zu EU-Versandapotheken)
📘 Kritik: → Starre Preisbindung kann Innovationshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen begünstigen.
💡 Tipp: Die Preisbindung ist ein Schutzmechanismus für flächendeckende Arzneimittelversorgung – nicht nur eine Preiskontrolle.
Arzneimittelpreisverordnung in der Diskussion
✔ Pro-Argumente
→ Versorgungssicherheit, faire Vergütung, Gleichheit im Gesundheitswesen
✔ Contra-Argumente
→ Wettbewerbsnachteile für deutsche Apotheken
→ Einschränkung der Marktmechanismen
→ Unflexibel bei sich wandelnden Marktstrukturen
📘 Aktuell: → Diskussion um Anpassung der AMPreisV im Hinblick auf E-Rezept, Digitalisierung und EU-Recht
💡 Tipp: Reformbedarf besteht – aber viele Experten plädieren für maßvolle Modernisierung statt Abschaffung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was regelt die Arzneimittelpreisverordnung?
→ Die AMPreisV legt verbindlich fest, zu welchen Preisen rezeptpflichtige Medikamente in deutschen Apotheken abgegeben werden dürfen.
Gilt die Preisbindung für alle Medikamente?
→ Nein – sie gilt nur für rezeptpflichtige Arzneimittel, nicht für OTC-Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel.
Warum gibt es die Preisbindung überhaupt?
→ Sie dient dem Verbraucherschutz, sichert die flächendeckende Versorgung und schützt Apothekenbetriebe.
Darf meine Apotheke Rabatt geben?
→ Nein – bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Rabatte durch Apotheken gesetzlich verboten.
Was hat das EuGH-Urteil 2016 verändert?
→ Versandapotheken aus dem EU-Ausland dürfen Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren – deutsche Apotheken nicht.
Fazit
Die Arzneimittelpreisverordnung ist ein wichtiger Baustein des deutschen Gesundheitssystems. Sie schützt nicht nur die Verbraucher vor Preisschwankungen, sondern auch Apotheken vor ruinösem Wettbewerb.
Gleichzeitig ist sie ein dynamisches Regelwerk, das sich zwischen Versorgungssicherheit, Marktwirtschaft und europäischem Recht behaupten muss.
Wer die Hintergründe und Auswirkungen kennt, kann als Patient, Apotheker oder Entscheider fundiert mitdiskutieren – und die richtigen Schlüsse ziehen.