Ein Moment der Unachtsamkeit, ein technisches Versagen oder ein gefährlicher Arbeitsweg – und schon passiert ein Arbeitsunfall. Millionen Beschäftigte in Deutschland sind tagtäglich potenziell davon betroffen. Doch nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit zählt automatisch als Arbeitsunfall im rechtlichen Sinn.
Aber was genau ist ein Arbeitsunfall? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und welche Leistungen stehen Betroffenen zu?
In diesem Artikel erfährst du alles über das Thema Arbeitsunfall – von der Definition über die Meldepflicht bis hin zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ereignet und zu einem gesundheitlichen Schaden oder Tod führt.
📘 Rechtliche Grundlage:
→ § 8 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)
✔ Voraussetzungen:
- Plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis
- Ursächlicher Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
- Körperlicher oder psychischer Gesundheitsschaden
💡 Tipp: Nicht jeder Unfall während der Arbeitszeit gilt als Arbeitsunfall – es muss ein beruflicher Bezug vorliegen.
Beispiele für Arbeitsunfälle
✔ Sturz auf der Baustelle
✔ Schnittverletzung in der Küche eines Restaurants
✔ Unfall mit dem Dienstfahrzeug
✔ Stolpern über Kabel im Büro
✔ Wegeunfall auf dem direkten Weg zur Arbeit
📘 Nicht abgedeckt: → Unfälle in der Mittagspause außerhalb des Betriebsgeländes, bei privaten Umwegen oder im Homeoffice ohne Arbeitsbezug
💡 Tipp: Wegeunfälle zählen ebenfalls als Arbeitsunfälle, sofern sie sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte ereignen.
Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
✔ Arbeitgeber ist verpflichtet, Unfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit der Berufsgenossenschaft (BG) zu melden
✔ Auch Todesfälle oder schwerwiegende Verletzungen müssen sofort gemeldet werden
✔ Unfallanzeige muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen
✔ Dokumentationspflichten bei allen Unfällen (auch bei Beinahe-Unfällen sinnvoll)
📘 Formular:
→ Die Unfallanzeige kann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online heruntergeladen werden.
💡 Tipp: Auch der Betriebsarzt, Ersthelfer oder Betriebsrat können bei der Meldung unterstützen.
Leistungen nach einem Arbeitsunfall
✔ Heilbehandlung & Reha – ärztliche Behandlung, Therapien, Krankenhausaufenthalt
✔ Verletztengeld – als Lohnersatzleistung (ab der 7. Woche)
✔ Berufshilfe – Umschulung, Qualifizierung, Wiedereingliederung
✔ Pflegeleistungen – bei dauerhaften Einschränkungen
✔ Rente wegen Erwerbsminderung oder Verletztenrente
✔ Hinterbliebenenrente – bei tödlichem Arbeitsunfall
📘 Träger:
→ Die Leistungen erbringt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
💡 Tipp: Leistungen werden nur gewährt, wenn der Unfall ordnungsgemäß gemeldet und dokumentiert wurde.
Arbeitsunfall im Homeoffice – was gilt?
✔ Seit 2021: Homeoffice-Unfälle können Arbeitsunfälle sein, wenn sie im Rahmen der versicherten Tätigkeit passieren
✔ Voraussetzung: Handlung stand im Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabe
✔ Kein Schutz bei privaten Tätigkeiten (z. B. Weg zur Kaffeemaschine)
📘 Gesetzesänderung:
→ Durch das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ wurde der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice gestärkt.
💡 Tipp: Arbeitgeber sollten klare Regelungen zum Homeoffice-Arbeitsschutz etablieren.
Unterschied Arbeitsunfall – Berufskrankheit
| Merkmal | Arbeitsunfall | Berufskrankheit |
|---|---|---|
| Ursache | Plötzlicher Unfall | Langfristige Einwirkung (z. B. Lärm) |
| Zeitpunkt | Einmaliges Ereignis | Langfristige Exposition |
| Beispiel | Sturz von der Leiter | Lärmschwerhörigkeit bei Maschinenarbeit |
| Anerkennung | Meldepflicht nach Unfall | Anerkennung durch ärztliches Gutachten |
💡 Tipp: Bei Zweifeln, ob eine Erkrankung berufsbedingt ist, sollten Betroffene eine Berufskrankheitenanzeige prüfen lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist ein Arbeitsunfall genau?
→ Ein plötzliches, äußeres Ereignis, das im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und gesundheitlichen Schaden verursacht.
Was zählt als Wegeunfall?
→ Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle, ohne private Unterbrechungen oder Umwege.
Muss ich den Arbeitsunfall melden?
→ Ja – ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn der Berufsgenossenschaft zu melden.
Welche Leistungen bekomme ich nach einem Arbeitsunfall?
→ Heilbehandlung, Verletztengeld, Reha, Berufshilfe, Rente oder Hinterbliebenenrente – je nach Schwere des Falls.
Gilt Homeoffice auch als Arbeitsplatz im Sinne des Arbeitsunfalls?
→ Ja, sofern der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert und nicht bei einer privaten Handlung.
Fazit
Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen – ob im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice. Deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Pflichten und Ansprüche zu kennen.
Wer richtig reagiert, die Meldewege einhält und sich beraten lässt, kann auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen – und so bestmöglich abgesichert bleiben.