Anzuwenden

Im juristischen und verwaltungstechnischen Sprachgebrauch ist der Begriff „anzuwenden“ nicht nur ein Alltagswort – er beschreibt den verbindlichen Vorgang der Umsetzung von Rechtsnormen oder Vorschriften auf einen konkreten Sachverhalt. Insbesondere in Gesetzestexten, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ist „anzuwenden“ ein Schlüsselbegriff zur Klärung der Rechtslage.

Doch was genau bedeutet „anzuwenden“ im juristischen Sinne? In welchen Bereichen ist die Anwendung von Gesetzen besonders relevant? Und wie unterscheidet sich das bloße Zitieren eines Gesetzes von dessen tatsächlicher Anwendung?

In diesem Artikel erfährst du alles über den Begriff „anzuwenden“, seine Bedeutung in Recht, Verwaltung und Praxis sowie typische Anwendungsbeispiele.


Was bedeutet „anzuwenden“ im juristischen Kontext?

„Anzuwenden“ bedeutet im rechtlichen Sinne, dass eine gesetzliche Regelung, ein Paragraph oder eine Verordnung auf einen konkreten Fall oder Sachverhalt zur Geltung gebracht werden muss. Es handelt sich also um die Umsetzung von abstrakten Normen in die Praxis.

📘 Definition: ✔ Umsetzung rechtlicher Normen auf einen Sachverhalt
✔ Teil der Subsumtionstechnik in der Rechtsanwendung
✔ Bindend, wenn gesetzlich vorgeschrieben

💡 Tipp: Wird ein Gesetz als „anzuwenden“ bezeichnet, ist seine Anwendung nicht optional, sondern verpflichtend.


Verwendung von „anzuwenden“ in Gesetzen und Verwaltung

Der Ausdruck „anzuwenden“ begegnet uns in vielen Gesetzestexten, zum Beispiel:

Steuerrecht: „Die Vorschriften der AO sind entsprechend anzuwenden“
Sozialrecht: „§§ 20 bis 25 SGB X sind anzuwenden“
Zivilrecht: „Die Vorschriften über Kaufverträge sind auf Werklieferungsverträge anzuwenden“

📘 Bedeutung: → Hier wird festgelegt, welche Normen auf ähnliche oder verwandte Fälle übertragen werden sollen.

💡 Tipp: „Entsprechend anzuwenden“ bedeutet, dass eine sinngemäße Anwendung unter Anpassung an den neuen Kontext erfolgt.


Abgrenzung: Anwendbar vs. Anzuwenden

BegriffBedeutungBeispiel
AnwendbarGesetz kann angewendet werden, muss aber nicht„§ 611a BGB ist auf freie Dienstverträge anwendbar“
AnzuwendenGesetz muss zwingend umgesetzt werden„§ 823 BGB ist im Fall der Schadenszufügung anzuwenden“

💡 Tipp: Der Begriff „anzuwenden“ enthält eine Verpflichtung, während „anwendbar“ eher eine Möglichkeit bezeichnet.


„Anzuwenden“ in der juristischen Methodik

In der juristischen Fallbearbeitung spricht man vom Subsumtionsprinzip: Hierbei wird ein konkreter Lebenssachverhalt unter eine abstrakte gesetzliche Norm „subsumiert“ – sie wird also angewendet.

✔ Schritte:

  1. Tatbestand prüfen
  2. Rechtsnorm heranziehen
  3. Norm anwenden = Subsumtion
  4. Rechtsfolge ableiten

📘 Beispiel: → Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist § 823 BGB anzuwenden, wenn die Voraussetzungen (Tatbestand) erfüllt sind.

💡 Tipp: Eine korrekte Anwendung setzt Kenntnis der Norm, ihrer Voraussetzungen und ihrer Rechtsfolgen voraus.


Anwendungsbeispiele aus der Praxis

Sozialrecht
→ Bei der Berechnung von Elterngeld ist § 2 BEEG anzuwenden.

Steuerrecht
→ Bei der Steuerfestsetzung sind § 155 AO und folgende anzuwenden.

Verwaltungsrecht
→ Im Widerspruchsverfahren sind §§ 68 ff. VwGO anzuwenden.

Zivilrecht
→ Bei Mietverträgen sind die §§ 535 ff. BGB anzuwenden.

💡 Tipp: Die Formulierung „ist anzuwenden“ bringt Rechtsklarheit und Verbindlichkeit in die Verwaltungspraxis.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet „anzuwenden“ im juristischen Sinn?
→ Es bedeutet, dass ein Gesetz auf einen konkreten Sachverhalt verbindlich angewendet werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen „anzuwenden“ und „anwendbar“?
→ „Anzuwenden“ heißt verpflichtend, „anwendbar“ heißt optional oder potenziell nutzbar.

Wo findet man den Begriff „anzuwenden“?
→ In Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteilen und juristischen Kommentaren.

Wer entscheidet, ob eine Norm anzuwenden ist?
→ In der Regel der zuständige Jurist, Richter oder Verwaltungsbeamte im Rahmen der Rechtsprüfung.

Was bedeutet „entsprechend anzuwenden“?
→ Die Norm wird nicht 1:1 übernommen, sondern sinngemäß angepasst auf einen vergleichbaren Fall angewendet.


Fazit

Der Begriff „anzuwenden“ ist in juristischen und verwaltungstechnischen Texten von hoher Bedeutung. Er gibt klare Vorgaben, wie und wann eine Rechtsnorm verbindlich auf einen Sachverhalt übertragen werden muss.

Wer Gesetzestexte und Verträge korrekt interpretieren möchte, sollte sich mit den feinen Bedeutungsunterschieden und Anwendungsprinzipien vertraut machen – das spart nicht nur Zeit, sondern auch rechtliche Missverständnisse.