Im rechtlichen Alltag – ob im Zivilrecht, Sozialrecht oder Versicherungswesen – taucht ein Begriff immer wieder auf: Ansprüche. Sie bilden die Grundlage jeder Forderung auf eine Leistung, sei es Geld, Handlung oder Unterlassung.
Doch was genau sind Ansprüche? Welche Arten gibt es? Und wie kann man sie geltend machen oder verlieren?
In diesem Artikel erfährst du alles rund um das Thema Ansprüche – von der Definition über die Entstehung bis hin zur Durchsetzung und Verjährung.
Was sind Ansprüche?
Ein Anspruch ist das subjektive Recht einer Person, von einer anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen – meist gestützt auf Gesetze, Verträge oder hoheitliche Vorschriften.
📘 Rechtsgrundlage:
- § 194 Abs. 1 BGB: „Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.“
💡 Tipp: Ein Anspruch ist nicht automatisch durchsetzbar – er muss rechtlich bestehen, geltend gemacht und ggf. eingeklagt werden.
Arten von Ansprüchen
✅ Zivilrechtliche Ansprüche
✔ Vertragliche Ansprüche (z. B. Kaufpreiszahlung, Mietzahlung)
✔ Deliktische Ansprüche (z. B. Schadenersatz)
✔ Bereicherungsansprüche (§§ 812 ff. BGB)
✅ Sozialrechtliche Ansprüche
✔ Anspruch auf Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Rente, Pflegegeld)
✔ Kindergeld, Elterngeld
✔ Eingliederungshilfe
✅ Versicherungsrechtliche Ansprüche
✔ Leistungsanspruch aus Versicherungsvertrag
✔ Schadenersatzanspruch gegen Dritte
✔ Rückkaufswert bei Kündigung
💡 Tipp: Die Art des Anspruchs bestimmt das Verfahren und die Fristen zur Geltendmachung – unbedingt beachten!
Entstehung von Ansprüchen
✔ Durch Gesetz (z. B. § 823 BGB – Schadenersatz)
✔ Durch Vertrag (z. B. Dienstleistungsvertrag)
✔ Durch Verwaltungsakt (z. B. Rentenbescheid)
✔ Durch faktische Konstellationen (z. B. Unfall)
📘 Beispiel: → Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Lohnzahlung – dieser ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag i. V. m. § 611a BGB.
💡 Tipp: Anspruch heißt nicht automatisch „Geld sofort“ – sondern Recht auf eine Leistung, die ggf. eingefordert werden muss.
Durchsetzung von Ansprüchen
- Geltendmachung
→ Schriftlich, mündlich oder per Verwaltungsverfahren - Fristwahrung
→ Verjährung prüfen (z. B. 3 Jahre im Zivilrecht) - Nachweise erbringen
→ Verträge, Bescheide, Rechnungen - Gerichtliche Durchsetzung (wenn nötig)
→ Klage vor Amtsgericht, Landgericht oder Sozialgericht
💡 Tipp: Frühzeitige Rechtsberatung oder Kontakt zur Schlichtungsstelle kann Prozesse vereinfachen.
Verjährung von Ansprüchen
📘 Standardverjährung nach BGB: 3 Jahre ab Kenntnis des Anspruchs
✔ Sonderregelungen:
- 10 Jahre bei Grundstücken
- 2 Jahre bei Sachmängeln
- 30 Jahre bei Titeln (z. B. Gerichtsurteil)
💡 Tipp: Eine Mahnung unterbricht nicht die Verjährung – nur gerichtliche Schritte (z. B. Klageeinreichung oder Mahnbescheid).
Verlust und Ausschluss von Ansprüchen
❌ Durch Verzicht (z. B. schriftliche Erklärung)
❌ Durch Verwirkung (z. B. bei langem Nichtgeltendmachen und Vertrauensaufbau beim Schuldner)
❌ Durch Verjährung
💡 Tipp: Wer Ansprüche nicht aktiv verfolgt, verliert sie oft unbemerkt – daher regelmäßig prüfen.
Beispiele für häufige Ansprüche
✔ Versicherungsfall: Unfall – Anspruch auf Kostenübernahme durch Krankenversicherung
✔ Arbeitsrecht: Anspruch auf Abfindung, Urlaub, Zeugnis
✔ Mietrecht: Mängelbeseitigung, Mietminderung
✔ Familienrecht: Unterhaltsanspruch
✔ Erbrecht: Pflichtteilsanspruch
💡 Tipp: Jeder Anspruch braucht eine konkrete Anspruchsgrundlage und Beweismittel – ohne sie wird es schwer vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist ein Anspruch im rechtlichen Sinne?
→ Ein Recht, von einer anderen Person oder Institution eine bestimmte Leistung oder Handlung zu fordern.
Wie kann ich meinen Anspruch durchsetzen?
→ Zunächst außergerichtlich, bei Uneinigkeit durch Klage – am besten mit juristischer Unterstützung.
Wann verjähren Ansprüche?
→ Grundsätzlich nach 3 Jahren, es gibt jedoch viele Ausnahmen je nach Rechtsgebiet.
Kann ein Anspruch verfallen, auch wenn ich ihn kenne?
→ Ja – z. B. durch Verjährung, Verwirkung oder stillschweigenden Verzicht.
Was tun, wenn mein Anspruch abgelehnt wird?
→ Widerspruch einlegen, ggf. gerichtliche Klärung anstreben – je nach Anspruchsart im zuständigen Fachgericht.
Fazit
Ansprüche sind der rechtliche Schlüssel zu Leistungen, Entschädigungen und Rechten – ob im Privatrecht, Sozialrecht oder Versicherungsrecht. Sie müssen aktiv erkannt, geprüft und geltend gemacht werden – sonst verfallen sie oft stillschweigend.
Mit klarem Blick auf Fristen, Beweise und rechtliche Grundlagen werden aus Ansprüchen konkrete Erfolge – für mehr Gerechtigkeit und Sicherheit.