Anschlussversicherung

Im Leben gibt es viele Übergänge: Ende des Studiums, Jobwechsel, Kündigung, Scheidung, Rente. Dabei stellt sich oft eine zentrale Frage: Bin ich weiterhin krankenversichert? Die Antwort darauf gibt die Anschlussversicherung, die sicherstellt, dass du auch in Zeiten des Umbruchs lückenlosen Schutz in der Krankenversicherung genießt.

Doch was genau ist die Anschlussversicherung? Wer hat Anspruch? Und was ist dabei zu beachten?

In diesem Beitrag erhältst du einen detaillierten Überblick über die Anschlussversicherung, ihre Bedeutung, rechtlichen Grundlagen, Fristen und praktische Anwendung – einfach erklärt und mit wertvollen Tipps.


Was ist eine Anschlussversicherung?

Die Anschlussversicherung ist eine gesetzlich garantierte Möglichkeit, nach dem Ende einer bestehenden Krankenversicherung nahtlos weiter versichert zu bleiben, ohne eine neue Gesundheitsprüfung.

📘 Rechtsgrundlage:

  • § 188 Abs. 4 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung)
  • § 204 VVG (private Krankenversicherung)

💡 Tipp: Die Anschlussversicherung beginnt automatisch, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – du musst also nicht zwingend einen neuen Antrag stellen.


Wann greift die Anschlussversicherung?

📌 Typische Situationen: ✔ Ende der Familienversicherung
✔ Ende der Pflichtversicherung (z. B. nach Jobverlust)
✔ Wechsel in Selbstständigkeit
✔ Auslandsrückkehr
✔ Wechsel von GKV zu PKV oder umgekehrt
✔ Beendigung der privaten Krankenversicherung (z. B. bei Arbeitgeberwechsel)

💡 Tipp: Wichtig ist, dass innerhalb von drei Monaten nach Ende der Vorversicherung keine neue Versicherung abgeschlossen wurde – dann greift die Anschlussregelung.


Anschlussversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Automatische Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied
✔ Kein Antrag nötig
✔ Keine Gesundheitsprüfung
✔ Beitrag richtet sich nach Einkommen

📘 Voraussetzungen:

  • Letzte Versicherung war in der GKV
  • Kein anderweitiger Versicherungsschutz
  • Kein expliziter Austritt erklärt

💡 Tipp: Melde dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse, um unnötige Beitragspflicht oder Rückstände zu vermeiden.


Anschlussversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Kontrahierungszwang: Jeder Versicherer muss dem bisherigen Versicherten bei Statuswechsel einen Tarif anbieten
✔ Fortführung im bisherigen oder Basistarif
✔ Keine erneute Risikoprüfung
✔ Keine Altersgrenzen

📘 Besonders wichtig bei:

  • Rückkehr aus dem Ausland
  • Wechsel von Arbeitgebern mit PKV-Versorgung
  • Beendigung von Beamtenverhältnissen

💡 Tipp: Wer kündigt, sollte sofort klären, ob Anschlussoption oder Wechsel in GKV möglich ist – sonst droht Versicherungslücke.


Unterschiede zur freiwilligen Versicherung

MerkmalAnschlussversicherungFreiwillige Versicherung
BeginnAutomatischNach Antrag
GesundheitsprüfungNeinNein (bei nahtloser Weiterversicherung)
BeitragEinkommenabhängigEinkommenabhängig oder Basistarif
Kündigung möglich?Ja, bei neuem VersicherungspflichtverhältnisJa

💡 Tipp: Die Anschlussversicherung ist oft die einfachste Lösung, aber nicht immer die günstigste – ein Vergleich lohnt sich.


Wichtige Fristen und Pflichten

Innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Vorversicherung muss neuer Schutz bestehen – sonst Beitragspflicht rückwirkend
✔ Kein Austritt erklärt? → automatische Mitgliedschaft
✔ Beitrag auch rückwirkend ab Beginn fällig – Achtung bei Versäumnis!

📘 Beispiel: → Ende der Pflichtversicherung am 30.06. → Anschlussversicherung greift ab 01.07. automatisch, wenn keine neue Versicherung nachgewiesen wird.

💡 Tipp: Prüfe deine Statuswechsel aktiv, besonders bei Übergängen wie Elternzeit, Studium, Selbstständigkeit.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet Anschlussversicherung konkret?
→ Fortführung des Krankenversicherungsschutzes nach Ende eines Versicherungsverhältnisses, ohne erneuten Antrag oder Gesundheitsprüfung.

Muss ich einen Antrag auf Anschlussversicherung stellen?
→ In der GKV nein – sie erfolgt automatisch. In der PKV ist meist eine formelle Kontaktaufnahme erforderlich.

Gilt die Anschlussversicherung auch bei Kündigung?
→ Ja, sofern keine neue Versicherung abgeschlossen wird – sonst bist du rückwirkend beitragspflichtig.

Kann ich bei der Anschlussversicherung den Tarif wechseln?
→ In der PKV: ja, Wechsel in Basistarif möglich. In der GKV bleibt der Standardtarif bestehen.

Was kostet die Anschlussversicherung?
→ In der GKV richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen, in der PKV nach Tarif und Eintrittsalter – Basistarife sind meist günstiger.


Fazit

Die Anschlussversicherung ist ein wichtiger Schutzmechanismus im deutschen Gesundheitssystem. Sie verhindert, dass Menschen bei Statuswechseln ungewollt ohne Versicherungsschutz dastehen – und sichert damit Versorgung und finanzielle Stabilität.

Wer seine Versicherungssituation kennt, frühzeitig handelt und sich beraten lässt, nutzt die Anschlussversicherung gezielt für lückenlosen, rechtssicheren Schutz.