Anschlussheilbehandlung

Nach einer schweren Operation, einem Herzinfarkt oder einer orthopädischen Behandlung ist der Weg zurück in den Alltag oft lang. Um diesen Übergang optimal zu begleiten, gibt es die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) – eine Form der medizinischen Rehabilitation, die direkt an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt.

Doch was genau ist eine Anschlussheilbehandlung? Wer hat Anspruch? Und wie läuft sie ab?

In diesem Artikel erhältst du einen umfassenden Überblick über die Anschlussheilbehandlung, ihre Definition, Voraussetzungen, den Ablauf und die Kostenübernahme – klar, verständlich und praxisnah.


Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die innerhalb von 14 Tagen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt beginnt. Sie soll die Genesung unterstützen, die Mobilität wiederherstellen und die Arbeitsfähigkeit fördern.

📘 Ziel: ✔ Bessere Heilung
✔ Vermeidung von Folgeerkrankungen
✔ Wiederherstellung der Selbstständigkeit
✔ Berufliche und soziale Wiedereingliederung

💡 Tipp: Die AHB ist nicht nur für Senioren – auch jüngere Patienten nach Unfällen oder Operationen profitieren enorm davon.


Für wen ist die AHB gedacht?

✔ Patienten nach:

  • Operationen (z. B. Hüft- oder Knie-TEP)
  • Herzinfarkten oder Bypass-OPs
  • Krebsbehandlungen
  • neurologischen Erkrankungen (z. B. Schlaganfall)

📘 Voraussetzungen:

  • Stationärer Krankenhausaufenthalt
  • Rehabilitationsbedürftigkeit laut ärztlicher Einschätzung
  • Rehabilitationsfähigkeit (Patient muss mobil und belastbar sein)

💡 Tipp: Bereits im Krankenhaus sollte die AHB beantragt und organisiert werden – am besten über den Sozialdienst.


Unterschied Anschlussheilbehandlung vs. normale Reha

MerkmalAnschlussheilbehandlung (AHB)Kur/Reha auf Antrag
BeginnInnerhalb von 14 TagenFlexibel
OrganisationÜber Krankenhaus/SozialdienstAntrag beim Kostenträger
DringlichkeitMedizinisch notwendigPräventiv oder langfristig
KostenträgerRentenversicherung, GKVGKV, Rentenversicherung, privat

💡 Tipp: AHB ist Teil der Regelversorgung – kein „Luxus“, sondern eine sinnvolle Anschlussmaßnahme mit festem Ablauf.


Ablauf einer Anschlussheilbehandlung

  1. Ärztliche Empfehlung
    → Entlassender Klinik-Arzt stellt Reha-Bedarf fest
  2. Antragstellung
    → Über Klinik, Sozialdienst oder direkt beim Kostenträger
  3. Zuweisung in Rehaklinik
    → In Absprache mit Patient und ggf. Wunschklinik (Wunsch- und Wahlrecht beachten)
  4. Durchführung
    → Dauer meist 3 Wochen (Verlängerung möglich), mit Programm aus:
    • Physiotherapie
    • Ergotherapie
    • Sozialberatung
    • Ernährung, Psychologie
  5. Abschlussbericht
    → An Hausarzt, Rentenversicherung, ggf. Arbeitgeber

💡 Tipp: Wer berufstätig ist, sollte sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen – es gilt der Schutz durch das Entgeltfortzahlungsgesetz.


Kosten und Kostenträger

📘 Mögliche Kostenträger:

  • Gesetzliche Rentenversicherung (wenn Ziel: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt oder Reha nicht beruflich motiviert ist)
  • Private Krankenversicherungen (nach Tarif)
  • Beihilfe / Zusatzversicherungen

✔ In der Regel:

  • Übernahme der Unterbringung, Behandlung und Verpflegung
  • Eigenanteil bei gesetzlich Versicherten: derzeit 10 €/Tag (max. 28 Tage pro Kalenderjahr)

💡 Tipp: Befreiung vom Eigenanteil ist bei geringem Einkommen oder chronischer Krankheit möglich – Antrag stellen!


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Anschlussheilbehandlung?
→ Die AHB ist eine spezielle Rehaform, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt beginnt – zeitlich und organisatorisch enger geregelt.

Wer organisiert die Anschlussheilbehandlung?
→ Meist der Sozialdienst der Klinik – in Zusammenarbeit mit dem Patienten und dem Kostenträger.

Wie lange dauert eine AHB?
→ In der Regel 3 Wochen, eine Verlängerung ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich.

Muss ich selbst etwas zahlen?
→ Ja, gesetzlich Versicherte leisten meist einen Eigenanteil von 10 € pro Tag, Ausnahmen möglich.

Kann ich mir die Rehaklinik aussuchen?
→ Grundsätzlich ja – du hast ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht. Die Klinik muss aber geeignet und zugelassen sein.


Fazit

Die Anschlussheilbehandlung ist ein elementarer Bestandteil der modernen Patientenversorgung. Sie sorgt dafür, dass die Fortschritte aus dem Krankenhaus nicht verloren gehen – sondern gezielt vertieft und stabilisiert werden. Für viele Menschen bedeutet sie den entscheidenden Schritt zurück ins Leben, in den Beruf und zur Selbstständigkeit.

Wer sich rechtzeitig informiert, kann von der AHB maximal profitieren – gesundheitlich, sozial und emotional.