Anprall unbemannter Flugkörper

Mit dem zunehmenden Einsatz unbemannter Flugkörper, insbesondere Drohnen, steigt auch das Risiko von Schäden durch deren Anprall an Gebäuden. Doch was genau versteht man unter dem Anprall unbemannter Flugkörper? Und wie sind solche Schäden versicherungstechnisch abgedeckt?

In diesem Artikel beleuchten wir die Definition, mögliche Schadensszenarien und den Versicherungsschutz im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.


Was versteht man unter dem Anprall unbemannter Flugkörper?

Der Begriff Anprall unbemannter Flugkörper bezieht sich auf Situationen, in denen ein unbemanntes Luftfahrzeug mit einem Gebäude kollidiert und dabei Schäden verursacht.

Beispiele für unbemannte Flugkörper:

  • Drohnen: Häufig privat oder gewerblich genutzt.
  • Modellflugzeuge: Ferngesteuerte Flugmodelle.
  • Raketen: Beispielsweise Feuerwerkskörper oder Wetterraketen.

Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung

Die meisten Wohngebäudeversicherungen decken Schäden durch den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen und deren Teilen ab.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:

  • Direkte Schäden: Physische Beschädigungen am Gebäude durch den Aufprall.
  • Folgeschäden: Beispielsweise Wasserschäden infolge eines durch den Anprall verursachten Rohrbruchs.

Besonderheiten bei bestimmten Flugkörpern

Nicht alle unbemannten Flugkörper sind automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen. Ein Beispiel hierfür sind Silvesterraketen.

Wichtige Hinweise:

  • Feuerwerkskörper: Schäden durch herabfallende Silvesterraketen sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
  • Drohnen: Schäden durch abstürzende Drohnen gelten hingegen als versichert, da sie als Luftfahrzeuge eingestuft werden.

Prävention und Handlungsempfehlungen

Um Schäden durch den Anprall unbemannter Flugkörper zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren, sollten folgende Maßnahmen erwogen werden:

  • Aufklärung: Sensibilisierung der Nachbarschaft über die Risiken des Drohnenflugs in Wohngebieten.
  • Sicherheitsabstände: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Mindestabständen beim Betrieb von Drohnen.
  • Versicherungscheck: Überprüfung der eigenen Wohngebäudeversicherung auf entsprechenden Schutz.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Sind Schäden durch abstürzende Drohnen immer versichert?
In der Regel ja, da Drohnen als Luftfahrzeuge gelten. Dennoch sollte der individuelle Versicherungsvertrag geprüft werden.

Wie verhält es sich mit Schäden durch Feuerwerkskörper?
Schäden durch herabfallende Silvesterraketen sind meist nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich, dies explizit mit dem Versicherer zu klären.

Was tun bei einem Schaden durch einen unbemannten Flugkörper?
Den Schaden umgehend der Versicherung melden und, wenn möglich, Beweise sichern (z.B. Fotos).

Gibt es spezielle Versicherungen für Drohnenbesitzer?
Ja, Drohnenbetreiber sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden durch ihre Drohne abdeckt.

Sind Schäden durch militärische Flugkörper versichert?
Schäden durch militärische Flugkörper können unter Umständen ausgeschlossen sein. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist hier ratsam.


Fazit

Der Anprall unbemannter Flugkörper kann erhebliche Schäden an Wohngebäuden verursachen. Glücklicherweise bieten viele Wohngebäudeversicherungen Schutz vor solchen Ereignissen. Dennoch ist es essenziell, die individuellen Versicherungsbedingungen zu kennen und gegebenenfalls anzupassen, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.