Anbietungsgrenze

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist für viele Arbeitnehmer mit einem gewissen Einkommen eine zentrale Weichenstellung. Dabei spielt ein Begriff eine entscheidende Rolle: die Anbietungsgrenze. Sie bestimmt, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) hat – oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben muss.

Doch was genau ist die Anbietungsgrenze? Wie hoch ist sie? Und was bedeutet sie in der Praxis?

In diesem Artikel erfährst du alles über die rechtlichen, praktischen und wirtschaftlichen Aspekte der Anbietungsgrenze – verständlich erklärt und mit aktuellem Bezug.


Was ist die Anbietungsgrenze?

Die Anbietungsgrenze ist eine spezielle Jahresarbeitsentgeltgrenze, die festlegt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer nicht nur in die PKV wechseln dürfen, sondern auch ein explizites Angebot der GKV erhalten müssen, um freiwillig dort zu bleiben.

📌 Sie betrifft ausschließlich:

  • Arbeitnehmer
  • mit einem regelmäßigen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze

💡 Tipp: Die Anbietungsgrenze ist ein Instrument zum Schutz vor ungewolltem Verlust des GKV-Schutzes – vor allem bei langjähriger Versicherung.


Rechtsgrundlage und Ziel der Anbietungsgrenze

📘 Verankert in:

  • § 6 Abs. 6 SGB V
  • § 188 SGB V

📌 Ziel: ✔ Schutz für Arbeitnehmer mit bisher gesetzlicher Absicherung
✔ Bewusste Entscheidung für oder gegen die GKV ermöglichen
✔ Transparenz bei Wechseloptionen zur PKV

💡 Tipp: Arbeitgeber und Krankenkassen sind verpflichtet, über die Überschreitung der Grenze und die damit verbundenen Wahlmöglichkeiten zu informieren.


Unterschied zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

BegriffBedeutung
JAEG (Pflichtgrenze)Grenze, ab der man versicherungsfrei wird (GKV-Pflicht endet)
AnbietungsgrenzeGrenze, ab der die GKV ein freiwilliges Angebot unterbreiten muss

📌 Die Anbietungsgrenze liegt deutlich über der normalen Versicherungspflichtgrenze – sie ist also eine Art „Premium-Grenze“.

💡 Tipp: Nur wer diese Grenze überschreitet, hat die echte Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.


Höhe der Anbietungsgrenze 2024

📌 Für das Jahr 2024 gilt:

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze): 69.300 € brutto jährlich
  • Anbietungsgrenze: 62.100 € brutto jährlich

🔹 Achtung: Diese Werte werden jährlich angepasst – abhängig von der Entwicklung der Löhne.

💡 Tipp: Bei Überschreiten dieser Grenze entfällt die Versicherungspflicht in der GKV – aber die Kasse muss ein Angebot zur freiwilligen Weiterversicherung machen.


Wer ist betroffen?

✔ Arbeitnehmer mit Bruttoeinkommen über der Anbietungsgrenze
✔ Vorher gesetzlich krankenversicherte Personen
✔ Keine Betroffenheit bei Selbstständigen, Beamten oder Studenten (eigene Regelungen)

📘 Beispiel: Ein Angestellter mit 72.000 € Bruttojahreseinkommen wird versicherungsfrei. Die GKV muss ein Angebot zur freiwilligen Versicherung unterbreiten – er kann dann zwischen GKV und PKV wählen.


Pflichten der Krankenkassen

✔ Information über den Wegfall der Versicherungspflicht
✔ Angebot zur freiwilligen Versicherung
✔ Angabe der Beitragshöhe
✔ Hinweis auf Wechseloptionen

💡 Tipp: Das Angebot der GKV muss schriftlich erfolgen – du hast dann drei Monate Zeit, dich für GKV oder PKV zu entscheiden.


Vor- und Nachteile eines Wechsels bei Überschreiten der Anbietungsgrenze

✅ Vorteile eines Wechsels zur PKV

✔ Individuelle Tarife und Leistungen
✔ Beitragsunabhängigkeit vom Einkommen
✔ Leistungsansprüche vertraglich garantiert


❌ Nachteile

✔ Beitrag steigt mit Alter und Gesundheitszustand
✔ Kein Wechsel zurück in die GKV im Alter (nur in Ausnahmefällen)
✔ Familienversicherung fällt weg – jedes Mitglied zahlt separat

💡 Tipp: Der Wechsel in die PKV sollte gut überlegt und langfristig kalkuliert sein – insbesondere mit Blick auf Familie und Alter.


Wirtschaftliche und politische Bedeutung

✔ Die Anbietungsgrenze schützt GKV-Mitglieder vor einem „Rausrutschen“ aus dem System
✔ Sie wirkt als Filter für den Zugang zur PKV
✔ Diskutiert im Rahmen von Bürgerversicherung und dualem System

💡 Tipp: Die Anbietungsgrenze ist Teil des sozialstaatlichen Schutzmechanismus – sie soll Wahlfreiheit ermöglichen, aber auch vor finanziellen Fehlentscheidungen schützen.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist die Anbietungsgrenze in der Krankenversicherung?
→ Eine spezielle Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer ein freiwilliges Angebot der GKV erhalten, wenn sie versicherungsfrei werden.

Wie hoch ist die Anbietungsgrenze 2024?
→ Sie liegt bei 62.100 € brutto jährlich.

Was passiert, wenn ich die Anbietungsgrenze überschreite?
→ Die GKV muss dir ein Angebot zur freiwilligen Versicherung machen. Du kannst in die PKV wechseln – oder freiwillig in der GKV bleiben.

Ist die Anbietungsgrenze gleich der Versicherungspflichtgrenze?
→ Nein – sie liegt darunter und hat eine andere rechtliche Bedeutung.

Wie lange habe ich Zeit, mich zu entscheiden?
→ In der Regel drei Monate nach dem Wegfall der Versicherungspflicht.


Fazit

Die Anbietungsgrenze ist mehr als nur eine Zahl – sie entscheidet darüber, ob Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen dürfen. Sie bietet Wahlfreiheit mit Verantwortung und ist ein wichtiges Element im deutschen Gesundheitssystem.

Wer diese Grenze überschreitet, sollte sich gut informieren, beraten lassen und die Entscheidung mit Blick auf die eigene Lebenssituation und Zukunft treffen.