Nicht jeder Beamte bleibt bis zur Pensionierung im öffentlichen Dienst. Wer vorzeitig und freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, verliert den Anspruch auf klassische Beamtenpension. Damit diese Entscheidung keine finanzielle Lücke im Alter hinterlässt, wurde das sogenannte Altersgeld eingeführt.
Doch was ist Altersgeld genau? Wer hat Anspruch? Wie wird es berechnet? Und worin unterscheidet es sich von einer regulären Pension oder Altersrente?
In diesem Artikel erfährst du alles über das Altersgeld, die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen für die Altersvorsorge ehemaliger Beamter.
Was ist Altersgeld?
Altersgeld ist eine Versorgungsleistung für ehemalige Beamte, die auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, ohne in die gesetzliche Rentenversicherung zu wechseln. Es sichert eine Altersversorgung, auch wenn kein Anspruch auf Pension besteht.
📌 Ziel:
✅ Versorgungslücke vermeiden
✅ Flexibilität bei Berufswechsel ermöglichen
✅ Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhalten
💡 Tipp: Altersgeld ist eine Art „Mini-Pension“ für jene, die nicht bis zur Regelpension im Beamtenstatus bleiben wollen.
Rechtsgrundlage und Einführung
📘 Gesetzliche Grundlage:
- Altersgeldgesetz (AltGG)
- Landesgesetze, z. B. in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Brandenburg
📆 Einführung:
- Auf Bundesebene zum 1. Juli 2014
- Zielgruppe: Beamte, Richter, Soldaten auf Lebenszeit
📌 Hintergrund:
✔ Bisher bedeutete der freiwillige Austritt Verlust der Versorgungsansprüche
✔ Altersgeld bietet eine faire Lösung
💡 Tipp: Nicht jedes Bundesland gewährt Altersgeld – die Gesetzeslage ist föderal geregelt.
Wer hat Anspruch auf Altersgeld?
✔ Beamte auf Lebenszeit
✔ Richter auf Lebenszeit
✔ Berufssoldaten
✔ Voraussetzung: freiwilliges Ausscheiden (nicht durch Dienstherrn)
✔ Mindestdienstzeit: 5 Jahre im Beamtenverhältnis
❌ Kein Anspruch bei:
- Entlassung auf Verlangen ohne Angabe
- Verlust der Beamtenrechte
- Ruhestandsversetzung aus gesundheitlichen Gründen
💡 Tipp: Wer in die gesetzliche Rentenversicherung wechselt, kann stattdessen Rentenansprüche geltend machen – aber kein Altersgeld.
Wie wird Altersgeld berechnet?
📌 Die Berechnung orientiert sich an den Pensionsvorschriften, allerdings mit Abzügen:
✅ Berechnungsgrundlage:
✔ Dienstzeit bis zur Entlassung
✔ Durchschnitt der letzten Bezüge
✔ Versorgungssatz analog zur Pension
❌ Kürzungen:
✔ Kein weiterer Anspruch auf Dienstzeiten nach Entlassung
✔ Keine Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten nach der Entlassung
✔ Kein Familienzuschlag
🔹 Beispiel:
Ein Beamter mit 20 Dienstjahren erhält Altersgeld auf Basis von 50 % der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge (anstatt der 71,75 % bei Pension nach 40 Jahren).
💡 Tipp: Vor der Entlassung lohnt sich eine individuelle Berechnung beim Dienstherrn, um spätere Versorgungslücken zu vermeiden.
Unterschied Altersgeld vs. Pension
| Kriterium | Pension | Altersgeld |
|---|---|---|
| Dienstzeit | Bis zum Ruhestand | Bis zur Entlassung |
| Anspruch | Voll bei Ruhestand | Nur bei freiwilligem Austritt |
| Höhe | Bis zu 71,75 % | Entsprechend verkürzt |
| Anspruch auf Beihilfe | Ja | Nein |
| Familienzuschlag | Ja | Nein |
| Versorgungsausgleich bei Scheidung | Ja | Ja |
💡 Tipp: Altersgeld ist eine abgespeckte, aber faire Alternative zur Pension – besonders bei Berufswechsel oder Selbstständigkeit.
Vorteile des Altersgeldes
✅ 1. Flexibilität
✔ Beamte können ihren Beruf wechseln, ohne die Altersversorgung zu verlieren.
✅ 2. Vermeidung von Rentenlücken
✔ Altersgeld fängt Versorgungsverlust ab.
✅ 3. Geringere Bindung
✔ Motivation für junge Beamte, neue Karrierewege zu gehen.
✅ 4. Soziale Absicherung im Alter
✔ Lebenslange Zahlung – unabhängig vom späteren Einkommen.
💡 Tipp: Altersgeld ist besonders für Karrierewechsler, Gründer und Berufsumsteiger aus dem öffentlichen Dienst attraktiv.
Nachteile des Altersgeldes
❌ 1. Kein Anspruch auf Beihilfe
✔ Krankenversicherung muss voll privat oder gesetzlich getragen werden.
❌ 2. Geringere Leistung als Pension
✔ Nur anteilige Versorgung – keine Dynamisierung.
❌ 3. Kein Anspruch bei späterem Wiedereintritt
✔ Altersgeld bleibt eingefroren – auch bei späterer Rückkehr in den Staatsdienst.
💡 Tipp: Altersgeld schützt, aber ersetzt keine vollständige Altersvorsorge – private Ergänzung bleibt wichtig.
Beantragung und Auszahlung
📌 Antragstellung:
✔ Beim ehemaligen Dienstherrn
✔ Spätestens mit Erreichen des Regelrentenalters
📌 Beginn der Zahlung:
✔ Mit dem Erreichen der individuellen Altersgrenze (in der Regel 67)
📌 Dauer:
✔ Lebenslang
✔ Kürzung möglich bei Erwerb anderer Versorgungsleistungen (z. B. Rente, bAV)
💡 Tipp: Die Auszahlung ist steuerpflichtig – jedoch unterliegt sie der nachgelagerten Besteuerung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist Altersgeld einfach erklärt?
→ Altersgeld ist eine Versorgungsleistung für Beamte, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, aber nicht in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln.
Wie hoch ist das Altersgeld?
→ Es richtet sich nach Dienstzeit und Besoldung, ist aber deutlich niedriger als die reguläre Pension.
Wer bekommt Altersgeld?
→ Nur Beamte, Richter oder Soldaten auf Lebenszeit, die mindestens 5 Jahre aktiv waren und freiwillig ausscheiden.
Ist Altersgeld steuerpflichtig?
→ Ja – es unterliegt der nachgelagerten Besteuerung wie die gesetzliche Rente.
Kann ich Altersgeld und Rente gleichzeitig bekommen?
→ Nur in Ausnahmefällen – in der Regel wird eine Leistung auf die andere angerechnet.
Fazit
Das Altersgeld ist ein wichtiger Baustein für Beamte, die sich für einen Berufswechsel entscheiden, ohne dabei ihre Altersversorgung komplett zu verlieren. Es bietet Planungssicherheit und Flexibilität, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vorsorge.
💡 Tipp: Wer Altersgeld beantragt, sollte auch private und betriebliche Vorsorgemöglichkeiten prüfen, um finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten.