Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für den privaten Haushalt. Ob Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Leitungswasserschäden – Schäden am Hausrat können innerhalb weniger Minuten immense Kosten verursachen. Gerade in Zeiten steigender Sachwerte und häufiger werdender Unwetterlagen ist ein umfassender Versicherungsschutz sinnvoller denn je.

Doch viele Verbraucher stellen sich Fragen: Was zählt überhaupt zum Hausrat? Welche Schäden sind versichert? Welche Zusatzleistungen sind empfehlenswert – und worauf sollte man beim Abschluss achten? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Hausratversicherung wissen müssen: von den Grundlagen über die Kostenstruktur bis hin zu häufigen Fehlern und praktischen Spartipps.


Was ist eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der eigenen vier Wände gegen bestimmte Gefahren absichert. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Bargeld, Haushaltswaren, Sportgeräte und vieles mehr. Versichert ist grundsätzlich alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden – vom Wasserkocher bis zum Kleiderschrank.

Im Schadenfall ersetzt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert – also den Neuwert – der beschädigten oder zerstörten Gegenstände. Das bedeutet, dass der Versicherte ausreichend entschädigt wird, um sich gleichwertige Sachen neu anzuschaffen. Dies unterscheidet die Hausratversicherung von vielen anderen Versicherungen, die häufig nur den Zeitwert ersetzen.

Die Police greift bei Schäden durch fest definierte Risiken, die in der Versicherungswelt als versicherte Gefahren bezeichnet werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Feuer (z. B. Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch

Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit ohne entsprechenden Schutz oder allgemeiner Verschleiß. Für zusätzliche Gefahren – etwa Elementarschäden – kann der Vertrag individuell erweitert werden.


Was zählt zum versicherten Hausrat?

Die Definition von „Hausrat“ ist in der Praxis sehr weit gefasst. Sie umfasst im Grunde genommen alle beweglichen Gegenstände, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen. Dazu gehören:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Kleidung und Schuhe
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank etc.)
  • Unterhaltungselektronik (TV, Computer, Spielekonsolen)
  • Küchenutensilien, Geschirr und Besteck
  • Lebensmittel und Vorräte
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Bücher, Dekorationen, Teppiche
  • Bargeld (bis zu bestimmten Höchstgrenzen)
  • Schmuck, Uhren und Wertsachen (ebenfalls mit Begrenzung)
  • Fahrräder (je nach Vertrag)

Ein wichtiges Kriterium: Die Gegenstände müssen sich innerhalb der Wohnung oder des Hauses befinden – inklusive Keller, Dachboden und Nebengebäuden, sofern diese im Vertrag mitversichert sind. Bei Gegenständen außerhalb der Wohnung (z. B. auf Reisen) greift der Versicherungsschutz nur im Rahmen einer Außenversicherung, auf die später noch eingegangen wird.


Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bestimmter Risiken, die im Vertrag als versicherte Gefahren definiert sind. Diese gelten in nahezu allen Policen als Standard – darüber hinaus gibt es optionale Erweiterungen.

Feuer

Hierunter fallen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Entsteht z. B. ein Küchenbrand durch ein defektes Gerät, ersetzt die Versicherung alle betroffenen Hausratgegenstände – von Möbeln über Kleidung bis hin zur Elektronik. Auch Schäden durch Löschwasser werden in der Regel mitversichert.

Leitungswasser

Ein Rohrbruch oder ein undichtes Heizungsventil kann beträchtlichen Schaden anrichten. Die Hausratversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für zerstörte oder durchnässte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Bücher oder Elektrogeräte.

Sturm und Hagel

Ab Windstärke 8 (entspricht ca. 62 km/h) gilt ein Sturm als versicherter Schaden. Fliegt beispielsweise ein Fenster auf und der Regen zerstört das Inventar, greift der Versicherungsschutz. Auch Hagelschäden am Hausrat, etwa durch zerborstene Dachfenster, sind abgedeckt.

Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Einbrüche sind besonders ärgerlich – nicht nur wegen des materiellen Verlusts, sondern auch wegen des psychischen Schocks. Die Hausratversicherung ersetzt den Verlust gestohlener Gegenstände und kommt auch für Sachschäden auf, die Einbrecher verursacht haben (z. B. beschädigte Türen oder Fenster). Bei Raub – also der gewaltsamen Wegnahme unter Androhung oder Anwendung von Gewalt – greift der Schutz ebenfalls.

Erweiterungen und Zusatzbausteine der Hausratversicherung

Der Basisschutz einer Hausratversicherung deckt bereits viele Risiken ab – dennoch kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz durch gezielte Zusatzbausteine zu erweitern. Diese Erweiterungen sind zwar mit einem Mehrbeitrag verbunden, bieten aber in bestimmten Situationen entscheidende Vorteile.

Elementarschadenversicherung

Ein zunehmend wichtiger Zusatzbaustein ist die Elementarschadenversicherung. Sie schützt vor Naturereignissen, die in der Standard-Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Dazu gehören:

  • Überschwemmung durch Starkregen
  • Rückstau aus dem Kanalsystem
  • Erdbeben und Erdfall
  • Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck
  • Vulkanausbrüche

Gerade in Zeiten des Klimawandels – mit häufigeren Starkregenereignissen und Flutkatastrophen – wird dieser Baustein immer relevanter. Ohne Elementarschadenversicherung bleiben Betroffene im Ernstfall auf den Kosten sitzen. Der Abschluss lohnt sich besonders für Hausbesitzer in gefährdeten Regionen oder Erdgeschosszonen.

Fahrradversicherung

Fahrräder sind in der Hausratversicherung grundsätzlich gegen Diebstahl aus verschlossenen Räumen (z. B. Keller, Garage) mitversichert. Wer sein Rad jedoch regelmäßig draußen abstellt, sollte über einen erweiterten Fahrraddiebstahlschutz nachdenken. Dieser Baustein greift auch, wenn das Rad auf der Straße oder unterwegs entwendet wird – vorausgesetzt, es war angeschlossen.

Die Höhe der versicherten Summe und die Bedingungen (z. B. Nachtzeitklausel) sollten individuell angepasst werden, vor allem bei hochwertigen E-Bikes oder Lastenrädern. In vielen Tarifen kann das Fahrrad auch zum Neuwert ersetzt werden, sofern der Versicherungswert korrekt angegeben wurde.

Glasversicherung

Die Glasversicherung ist eine weitere Option, die häufig als Ergänzung abgeschlossen wird. Sie deckt Schäden an Mobiliarverglasung (z. B. Glastische, Vitrinen, Spiegel) sowie an Gebäudeverglasung (z. B. Fenster, Türen) ab. Letztere ist zwar eigentlich Sache der Wohngebäudeversicherung, wird aber häufig vom Mieter mitversichert, wenn der Mietvertrag die Kostenübernahme bei Glasbruch vorsieht.

Wertsachen und Schmuck

Standardmäßig sind Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder wertvolle Uhren nur bis zu bestimmten Grenzen abgesichert – meist 1–2 % der Versicherungssumme. Wer höherwertige Wertsachen besitzt, sollte diese gesondert anmelden und durch einen entsprechenden Baustein absichern lassen. Dies gilt auch für Kunstwerke oder Antiquitäten. In vielen Fällen ist ein Tresor oder ein bestimmter Sicherheitsstandard Voraussetzung für die volle Leistungspflicht.


Leistungen bei grober Fahrlässigkeit

Viele Versicherer schließen Schäden infolge grober Fahrlässigkeit standardmäßig vom Schutz aus – oder leisten nur eingeschränkt. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn jemand:

  • ein Fenster beim Verlassen der Wohnung offen lässt,
  • Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt,
  • die Wohnungstür nicht abschließt,
  • das Bügeleisen anlässt.

Allerdings bieten moderne Tarife eine sogenannte „Leistung bei grober Fahrlässigkeit“. Diese Klausel stellt sicher, dass der Versicherer auch dann leistet, wenn ein Schaden durch Nachlässigkeit entstanden ist – zumindest bis zu einer bestimmten Grenze. Der Einschluss dieser Leistung ist besonders empfehlenswert, denn niemand ist vor kleinen Unachtsamkeiten gefeit.


Außenversicherung: Schutz außerhalb der Wohnung

Nicht jeder Schaden am Hausrat geschieht zu Hause. Deshalb bieten viele Hausratversicherungen eine Außenversicherung, die Schutz für mitgeführten Hausrat außerhalb der Wohnung bietet – etwa:

  • auf Reisen
  • im Hotelzimmer
  • in der Ferienwohnung
  • bei einem vorübergehenden Aufenthalt (z. B. im Studentenwohnheim)

Versichert sind dabei meist dieselben Gefahren wie in der Hauptwohnung – etwa Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasserschäden. Die Außenversicherung gilt in der Regel zeitlich befristet (z. B. 90 oder 180 Tage) und ist oft auf einen prozentualen Anteil der Gesamtversicherungssumme begrenzt (z. B. 10 %).

Wichtig zu wissen: Schäden durch einfachen Diebstahl (z. B. Diebstahl aus dem offenen Auto) sind meist nicht mitversichert. Für solche Fälle kann ein spezieller Reiseschutz oder eine separate Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.


Versicherungswert und Unterversicherungsverzicht

Ein zentraler Begriff in der Hausratversicherung ist der sogenannte Versicherungswert. Er beschreibt den Gesamtwert aller versicherten Gegenstände im Haushalt – also die Summe, die erforderlich wäre, um alles bei einem Totalschaden neu zu beschaffen. Wer diesen Wert zu niedrig angibt, riskiert eine Unterversicherung.

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der angegebene Wert des Hausrats unter dem tatsächlichen Wert liegt. Im Schadenfall kann der Versicherer dann die Leistung kürzen – selbst wenn der Schaden nur einen Teil des Hausrats betrifft. Beispiel: Wer seinen Hausrat mit 30.000 € absichert, obwohl dieser eigentlich 60.000 € wert ist, bekommt im Schadenfall nur 50 % ersetzt – auch bei kleineren Schäden.

Um dieses Risiko zu vermeiden, bieten viele Versicherer eine sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel an. Sie tritt in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer eine Mindestdeckung pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart – häufig 650 oder 700 € pro m². Damit wird automatisch ein ausreichender Schutz unterstellt, und eine Prüfung auf Unterversicherung entfällt. Diese Option schafft Klarheit und reduziert das Risiko einer Leistungsreduzierung im Ernstfall.

Typische Schadenfälle: Wenn der Versicherungsschutz zählt

Die Hausratversicherung schützt vor einer Vielzahl von Schäden, die im Alltag schnell passieren können. Um die Relevanz der Police greifbar zu machen, helfen konkrete Beispiele:

Einbruchdiebstahl

Eine vierköpfige Familie verlässt für ein verlängertes Wochenende ihr Einfamilienhaus. Während der Abwesenheit hebeln Einbrecher die Terrassentür auf, entwenden Bargeld, Schmuck, Kameras und zerstören mehrere Möbelstücke. Der Gesamtschaden beläuft sich auf über 15.000 Euro. Die Hausratversicherung ersetzt alle gestohlenen Gegenstände zum Neuwert und übernimmt auch die Reparaturkosten für beschädigte Türen und Fenster.

Wasserschaden durch Rohrbruch

In einer Mietwohnung platzt ein altes Heizungsrohr. Innerhalb weniger Minuten läuft Wasser in die darunter liegende Etage und beschädigt Möbel, Kleidung und Elektronik im Wohnzimmer. Der Schaden beträgt rund 9.000 Euro. Die Hausratversicherung des Mieters übernimmt die vollständige Wiederbeschaffung des zerstörten Hausrats.

Brandschaden in der Küche

Durch ein vergessenes Bügeleisen entsteht ein Schwelbrand in der Küche. Die Feuerwehr kann das Feuer schnell löschen, doch Ruß und Löschwasser ruinieren die Einrichtung. Neben der Küche sind auch angrenzende Zimmer betroffen. Die Hausratversicherung zahlt nicht nur für Möbel und Geräte, sondern übernimmt auch Kosten für Reinigung, Wiederherstellung und vorübergehende Unterbringung im Hotel.

Diese Beispiele zeigen: Schon vergleichsweise kleine Schäden können hohe Kosten verursachen – und ohne Hausratversicherung schnell zur finanziellen Belastung werden.


Was kostet eine Hausratversicherung?

Die Beiträge zur Hausratversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen:

  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Wohnort / Regionalklasse
  • Wert des Hausrats / Versicherungssumme
  • gewählte Tarifmerkmale (Basis, Komfort, Premium)
  • eingeschlossene Zusatzbausteine (z. B. Elementarschutz, Fahrrad, Glas)
  • Selbstbeteiligung (optional)

Beispielhafte Beitragsspanne

Für eine 80-m²-Wohnung in einer mittelgroßen Stadt zahlt ein Single-Haushalt im Basistarif ohne Zusatzbausteine zwischen 40 und 80 Euro pro Jahr. In Großstädten, bei gehobenem Hausrat oder zusätzlichen Absicherungen kann der Jahresbeitrag aber auch deutlich über 150 Euro liegen.

Spartipps

  • Vergleichen lohnt sich: Zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter liegen oft mehrere hundert Prozent Unterschied – bei gleicher Leistung.
  • Selbstbeteiligung vereinbaren: Wer eine Selbstbeteiligung von 150–300 Euro akzeptiert, spart oft deutlich bei der Prämie.
  • Jährliche Zahlweise wählen: Wer nicht monatlich zahlt, sondern jährlich, vermeidet Zuschläge und Verwaltungsgebühren.
  • Tarife mit Unterversicherungsverzicht bevorzugen: Sie bieten Sicherheit im Schadenfall, ohne aufwändige Wertermittlung.

Häufige Fehler beim Abschluss vermeiden

Trotz guter Absichten unterlaufen Verbrauchern beim Abschluss einer Hausratversicherung häufig Fehler, die im Ernstfall teuer werden können. Dazu zählen:

Falsche oder zu niedrige Versicherungssumme

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Hausrat weniger wert ist, als er tatsächlich ist. Wer zu niedrig versichert, riskiert im Schadenfall eine Leistungskürzung wegen Unterversicherung. Der Versicherungswert sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden – etwa nach größeren Anschaffungen.

Fehlender Schutz gegen Elementarschäden

Viele Verbraucher wissen nicht, dass Überschwemmung oder Rückstau nicht automatisch mitversichert sind. Gerade in risikobehafteten Gebieten ist der Verzicht auf die Elementarschadenversicherung ein gefährliches Sparen am falschen Ende.

Keine Dynamik bei steigenden Werten

Mit der Zeit wächst der Wert des Hausrats – durch neue Möbel, Technik oder sonstige Anschaffungen. Wer seine Versicherungssumme nicht anpasst oder keine automatische Dynamik vereinbart, riskiert schleichende Unterversicherung.

Tarifbedingungen nicht gelesen

Nicht jede Police deckt alle Risiken im gleichen Umfang ab. Achten Sie auf Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und Meldepflichten. Nur wer seinen Vertrag kennt, kann im Schadenfall auch seine Rechte geltend machen.


FAQ: Die häufigsten Fragen zur Hausratversicherung

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Ein guter Richtwert liegt bei 650–700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Wer diese Summe wählt, profitiert bei vielen Anbietern vom Unterversicherungsverzicht.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei einfacher Fahrlässigkeit?
Ja, aber nur bei entsprechenden Tarifen. Ohne Zusatzklausel kann der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.

Ist mein Fahrrad automatisch mitversichert?
Nur bei Diebstahl aus abgeschlossenen Räumen. Für Schutz außerhalb der Wohnung ist ein Fahrraddiebstahl-Baustein erforderlich.

Wie melde ich einen Schaden richtig?
Melden Sie den Schaden umgehend beim Versicherer – schriftlich oder telefonisch. Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos und Listen. Bei Einbruch oder Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Was ist mit Hausrat auf Reisen oder im Auto?
Hier greift die Außenversicherung – meist zeitlich und betragsmäßig begrenzt. Der Umfang variiert je nach Tarif. Einfacher Diebstahl (z. B. aus dem Auto) ist in der Regel nicht versichert.


Fazit: Warum sich eine Hausratversicherung lohnt

Die Hausratversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für jeden privaten Haushalt. Bereits ein kleiner Wasserschaden oder Einbruch kann Tausende Euro an Sachwerten vernichten. Wer im Ernstfall ohne Versicherung dasteht, muss den gesamten Schaden selbst tragen – oft mit existenziellen Folgen.

Moderne Tarife bieten umfassenden Schutz zu geringen Jahresbeiträgen und lassen sich flexibel an den eigenen Bedarf anpassen. Durch zusätzliche Bausteine wie Elementarschadenversicherung, Fahrraddiebstahlschutz oder Glasversicherung lässt sich der Schutz gezielt erweitern.

Wer regelmäßig prüft, ob Versicherungssumme und Leistungsumfang zum aktuellen Lebensstandard passen, und auf Tarifdetails achtet, kann sich im Ernstfall auf seine Versicherung verlassen – und mit einem ruhigen Gefühl leben.