Ob Demonstrationen, politische Unruhen oder gewaltsame Ausschreitungen – wenn aus Versammlungen plötzlich Chaos entsteht, sprechen Recht und Versicherung oft von einem Aufruhr. Doch was genau ist ein Aufruhr? Welche rechtlichen und versicherungstechnischen Folgen sind damit verbunden? Und wann greift der Versicherungsschutz?
In diesem Artikel klären wir die juristische und versicherungsrechtliche Bedeutung von Aufruhr, erläutern Abgrenzungen zu ähnlichen Begriffen wie „Unruhen“ oder „Bürgerkrieg“ und geben einen Überblick, wie Policen in solchen Fällen reagieren.
Was bedeutet Aufruhr?
Aufruhr ist ein rechtlicher Begriff für eine gewalttätige kollektive Störung der öffentlichen Ordnung, die von einer Vielzahl von Personen ausgeht und mit einer gewissen Zielrichtung oder politischen Motivation verbunden ist.
📘 Definition laut Rechtsprechung: → Eine Zusammenrottung von Menschen, die in der Absicht handeln, den öffentlichen Frieden zu stören – unter Einsatz von Gewalt oder Gewaltandrohung
✔ Kennzeichen:
- Mehrere Beteiligte (nicht bloß Einzelperson)
- Gewalthandlungen gegen Personen oder Sachen
- Politische, soziale oder wirtschaftliche Zielsetzung
- Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung
💡 Tipp: Aufruhr ist nicht jede Demonstration – erst bei massiven Ausschreitungen greift die juristische Einordnung.
Abgrenzung zu anderen Begriffen
| Begriff | Merkmal |
|---|---|
| Demonstration | Friedlicher Protest, genehmigt oder stillschweigend geduldet |
| Unruhen | Allgemeinere Form gewaltsamer Ausschreitungen |
| Aufruhr | Politisch motivierte Massenstörung mit Gewalt |
| Bürgerkrieg | Bewaffneter Konflikt mit Bürgerbeteiligung, militärischen Strukturen |
| Terroranschlag | Zielgerichtete, ideologisch motivierte Gewaltaktion gegen Zivilisten |
📘 Beispiel: → Ein eskalierter Generalstreik mit massiver Gewalt gegen Polizei und öffentliche Gebäude kann als Aufruhr gewertet werden.
💡 Tipp: Die juristische Einordnung ist entscheidend – sie hat direkte Auswirkungen auf Versicherungsschutz und Staatshaftung.
Aufruhr im Strafrecht
✔ § 125 StGB – Landfriedensbruch
→ Teilnahme an Gewalttaten bei Menschenansammlungen
✔ § 125a StGB – Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
→ Bei Mitführung von Waffen oder besonders aggressivem Verhalten
✔ Folgen für Beteiligte:
→ Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe (auch bei bloßer Teilnahme)
📘 Strafbarkeit: → Bereits das Mitlaufen in einer eskalierenden Versammlung kann strafrechtliche Konsequenzen haben
💡 Tipp: Wer sich in der Nähe von Ausschreitungen befindet, sollte sich aktiv distanzieren und entfernen.
Aufruhr im Versicherungsrecht
✔ Ausschlüsse in vielen Policen
→ Standardversicherungen (z. B. Hausrat, Gebäude, Kfz) schließen Schäden durch Aufruhr, innere Unruhen oder kriegsähnliche Ereignisse oft explizit aus
✔ Deckung über Spezialpolicen möglich
→ z. B. politische Risikoversicherungen für Unternehmen im Ausland
✔ Kaskoversicherung (Kfz)
→ Je nach Tarif kann Aufruhrschaden gedeckt oder ausgeschlossen sein – genaue Prüfung nötig!
📘 Beispiele: → Brandschaden an einer Filiale durch randalierende Demonstranten – je nach Police nicht versichert
💡 Tipp: Bedingungen in Versicherungsverträgen genau prüfen – auch „Unruhen“ oder „Krawalle“ können Ausschlussgründe sein.
Versicherungsbeispiele aus der Praxis
✔ Schaden durch Aufruhr bei politischen Protesten
→ Gedeckt: Wenn Police keine Ausschlussklausel enthält
→ Nicht gedeckt: Bei explizitem Ausschluss politisch motivierter Gewalt
✔ Betriebsunterbrechung durch Aufruhr
→ Möglich in Industriepolicen oder durch spezielle Deckungen bei politischen Risiken
✔ Glasbruch durch randalierende Demonstranten
→ Teilweise über Glasversicherung oder Allgefahrenpolicen abgedeckt
📘 Empfehlung: → Unternehmen in risikobehafteten Regionen sollten sich gezielt gegen politische Gewalt absichern
💡 Tipp: Der Begriff „Aufruhr“ sollte im Vertrag genau definiert sein – unscharfe Begriffe führen oft zu Streitfällen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was genau ist ein Aufruhr?
→ Eine kollektive, gewaltsame Aktion mit politischer Zielrichtung, die die öffentliche Ordnung massiv gefährdet.
Ist ein Aufruhr immer strafbar?
→ Ja – Teilnehmer können nach § 125 StGB belangt werden, auch wenn sie nicht selbst Gewalt ausüben.
Sind Schäden durch Aufruhr versichert?
→ Häufig nicht – viele Policen schließen solche Schäden ausdrücklich aus, es sei denn, es gibt Zusatzdeckungen.
Wie erkenne ich, ob meine Police Aufruhr abdeckt?
→ Im Abschnitt „Ausschlüsse“ oder „versicherte Gefahren“ – im Zweifel beim Versicherer nachfragen.
Gilt Aufruhr auch bei Streiks?
→ Nur wenn ein Streik in massive Gewalt umschlägt – ansonsten handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung.
Fazit
Aufruhr ist ein komplexer Begriff mit weitreichenden rechtlichen und versicherungsrelevanten Folgen. Er steht für eskalierende Gewalt in Gruppen mit politischem Hintergrund – und fordert Gesellschaft, Strafverfolgung und Versicherer gleichermaßen.
Für Betroffene wie Unternehmen oder Immobilieneigentümer bedeutet das: genau hinschauen, wie Versicherungsverträge formuliert sind. Nur so lässt sich prüfen, ob im Ernstfall Schutz besteht – oder nicht.