Arbeitsunfähigkeit

Ein grippaler Infekt, ein Bandscheibenvorfall oder eine psychische Belastung – Millionen Menschen in Deutschland sind jedes Jahr arbeitsunfähig. Die Begriffe „krankgeschrieben“ und „arbeitsunfähig“ sind im Alltag geläufig, doch rechtlich ist Arbeitsunfähigkeit klar definiert – mit konkreten Folgen für Lohn, Versicherung und Pflichten.

Doch was genau bedeutet Arbeitsunfähigkeit? Welche Regeln gelten für die Krankschreibung? Und wie funktioniert die Lohnfortzahlung?

In diesem Artikel erfährst du alles rund um die Arbeitsunfähigkeit – von der Definition über die Nachweispflicht bis zu den Leistungen durch Arbeitgeber und Krankenkassen.


Was ist Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn eine Person krankheitsbedingt vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wenn durch die Ausübung eine Verschlimmerung des Gesundheitszustands droht.

📘 Grundlage: → § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
→ Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

✔ Voraussetzungen:

  • Vorliegen einer Krankheit
  • Kein arbeitsfähiger Zustand für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit
  • Prognose der vorübergehenden Arbeitsverhinderung

💡 Tipp: Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit – sie ist vorübergehend und oft behandelbar.


Krankschreibung und Nachweispflicht

Meldungspflicht an den Arbeitgeber – spätestens am ersten Krankheitstag
AU-Bescheinigung („gelber Schein“) muss ab dem dritten Krankheitstag vorliegen – manche Arbeitgeber fordern sie früher
Seit 2023: Elektronische AU (eAU) – digitale Übermittlung durch Arzt an Krankenkasse, Arbeitgeber ruft Daten elektronisch ab
Krankschreibung im Ausland möglich, mit besonderen Meldepflichten

📘 Frist:
→ Bei Fristversäumnis kann Lohnfortzahlung entfallen!

💡 Tipp: Im Zweifel lieber früher zum Arzt – rückwirkende Krankschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.


Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage)
✔ Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (i. d. R. 70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % netto)
✔ Kein Anspruch bei selbstverschuldeter Krankheit (z. B. Alkoholmissbrauch, Sportverletzungen mit Vorsatz)

📘 Voraussetzung: → Beschäftigung seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber

💡 Tipp: Bei längerer Krankheit lückenlose AU-Bescheinigung erforderlich, sonst droht Leistungslücke!


Unterschied: Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

MerkmalArbeitsunfähigkeitBerufsunfähigkeit
DauerVorübergehend (tage- bis wochenlang)Langfristig, oft dauerhaft
LeistungenLohnfortzahlung, KrankengeldBU-Rente (bei privater Absicherung)
NachweisÄrztliche AU-BescheinigungFachärztliche Gutachten, Prognose
ZuständigkeitArbeitgeber, KrankenkassePrivate BU-Versicherung

💡 Tipp: Wer länger als 6 Monate erkrankt ist, sollte über eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit nachdenken.


Arbeitsunfähigkeit bei psychischer Erkrankung

✔ Zunehmende Ursache für Langzeit-AU in Deutschland
✔ Stress, Burnout, Depression häufige Diagnosen
✔ Besondere Sorgfalt bei Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
✔ Kombination von ärztlicher Behandlung, Therapie und Betriebshilfe sinnvoll

📘 Statistik: → Jeder fünfte Arbeitnehmer fällt mindestens einmal im Jahr aufgrund psychischer Beschwerden länger aus.

💡 Tipp: Frühzeitige Hilfe durch Betriebsärzte, Psychologen oder Sozialdienste kann Chronifizierung verhindern.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet arbeitsunfähig?
→ Man ist krankheitsbedingt vorübergehend nicht in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen – mit ärztlichem Nachweis.

Ab wann muss ich mich krankmelden?
→ Sofort – spätestens am ersten Tag. Die Krankschreibung („AU“) muss je nach Arbeitgeber ab dem 1. oder 3. Tag vorliegen.

Was passiert nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit?
→ Es endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Kann ich auch im Urlaub arbeitsunfähig sein?
→ Ja – mit ärztlicher Bescheinigung wird der Urlaub nicht als genommen gewertet, sondern aufgespart.

Wie lange darf ich arbeitsunfähig sein?
→ So lange die Krankheit besteht – jedoch prüft die Krankenkasse nach spätestens 6 Wochen und dann regelmäßig.


Fazit

Die Arbeitsunfähigkeit ist ein zentrales Element im Arbeits- und Sozialrecht. Sie schützt Beschäftigte bei Krankheit vor dem finanziellen Absturz und gibt ihnen die nötige Zeit zur Genesung.

Ob kurzfristig oder längerfristig – wer die rechtlichen Vorgaben kennt, die Fristen einhält und offen kommuniziert, ist auf der sicheren Seite.